Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (55)
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 27.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine eigentlich im Gesetz festgelegte bürgernahe Eintragungsoption: direkt in den Ausweisstellen. In keinem Passamt stehen datenschutzsichere Computerterminals dafür bereit. Es muss daher innerhalb eines Jahres eine Anbindung an die Passämter geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende
Aktiv vom 26.06.2024 bis 21.07.2026
- Angegeben von: innn.it e.V: am 26.06.2024
- Beschreibung: Regelung der Organspende in Deutschland nach einer sog. Widerspruchsregelung wie gefordert in der Petition: https://innn.it/sag-ja-zur-wiederspruchsregelung-bei-organspende
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Oliver Linden
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- Angegeben von: Rudolf Pichlmayr-Stiftung - Rehabilitation vor und nach Organtransplantation am 14.09.2026
- Beschreibung: Unsere Stiftung setzt sich für die Aufklärung rund um das Thema Organspende ein in der Annahme, dass es auf diese Weise zu einer Erhöhung der Spenderzahlen kommt. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Bemühungen zur Widerspruchslösung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Organtransplantation am 03.09.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der postmortalen Organ- und Gewebespende durch Änderung des Transplantationsgesetzes. Es bezieht sich insbesondere auf den Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ vom 13.08.2026 (BT-Drucksache 21/7570) sowie auf die Gesetzesinitiative des Bundesrates. Ziel ist, den Gesetzesentwurf zu unterstützen, der eine Steigerung der Organverfügbarkeit für die Patienten auf der Warteliste durch Einführung einer Widerspruchsregelung unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger anstrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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BT-Drs. 21/7570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 09.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Einführung einer Widerspruchslösung aus und setzen uns für die Verbesserung der Aufklärungs- und Registrierungsmöglichkeiten ein. Unser Vorschlag ist eine Erklärungslösung im Rahmen der hausärztlichen Praxis, z.B. in Verbindung mit Gesundheits-Check-ups oder bei der Erhebung von Patientendaten. Zudem plädieren wir dafür, auf das separat geführte Organspenderegister zu verzichten und die Erklärung zur Spendebereitschaft stattdessen systematisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu dokumentieren. Um eine verlässliche Beratungs- und Aufklärungsstruktur sicherzustellen, sollte die geplante Streichung der gesonderten Vergütung der ärztlichen Beratung zur Organspende im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unterlassen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Astellas Pharma GmbH am 18.05.2026
- Beschreibung: Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir fordern die Einführung einer Widerspruchlösung bei Organspenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 27.01.2026
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) unterstützt eine europaweite Initiative der European Kidney Health Alliance (EKHA) und weiterer Fachgesellschaften. Diese fordern die Europäische Kommission dazu auf, einen zweiten EU-Aktionsplan zu Organspende und Transplantation auf den Weg zu bringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Präzisierung der Anforderungen der Qualifikation der unabhängigen sachverständigen Person in der Lebendspendekommission: Die Begrifflichkeit der verschiedener Qualifikationen erscheinen in Teilen veraltet und unvollständig. Diplompsychologinnen und -psychologen sind per Definition nicht automatisch psychotherapeutisch qualifiziert. Darüber hinaus fehlen Fachärztinnen oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der Aufzählung. Aus unserer Sicht scheint somit auch in diesem Kontext die Verwendung der Begrifflichkeit und der Definition eines Mental Health Professionals sinnvoll, um eine eindeutige Definition herbeizuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 06.08.2025
- Beschreibung: Die DGfN sieht Nachbesserungsbedarf: insbesondere muss bei der Spenderselektion präzisiert werden. Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Entscheidungsregelung bei Organ- und Gewebespende. Vollständige Aufklärung der Menschen, die einen Organspendeausweis haben oder wollen. Insbesondere über Veränderung der Therapie und des Therapieziels im Sterbeprozess/bei erwartetem Hirntod (von patientenzentrierter palliativer Versorgung im Sterbeprozess zu spenderzentrierter Intensivmedizin für den Organerhalt) und in Bezug auf die Vorgehensweise vor, bei und nach der Organentnahme. Genaue Aufklärung über Hirntod. Keine Ausweitung der Todeskriterien auf Herz-Kreislauf-Stillstand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
-
BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):