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115 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"MessbG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (115)

    • Angegeben von: EWE NETZ GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des § 48 MsbG werden aktuell die Rahmenbedingungen für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollout diskutiert. Für die Rolle des Messstellenbetreibers sind wirtschaftliche Preisobergrenzen für Smart-Meter essenziell, um einen strukturierten und fristgerechten Rollout zu planen und durchzuführen, um so eine echte Beschleunigung zu ermöglichen. Der Überprüfung der Preisobergrenzen geht eine Kosten-Nutzen-Analyse voraus, die das BMWK in Auftrag gegeben hat und an der sich EWE NETZ beteiligt. Im Zuge der Kosten-Nutzen-Analyse und der Erstellung des §48-MsbG-Berichtes steht EWE NETZ insbesondere mit dem BMWK im fachlichen Austausch.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Weiterentwicklung Messstellenbetriebsgesetz und daraus abgeleiteter Verodnung, um einen erfolgreichen Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme zu ermöglichen. Konkret aktuell Schließung der Finanzierungslücke bei den Preisobergrenzen und klarere Definition von verpflichtenden Zusatzleistungen inkl. deren Bepreisung. Beteiligung an Voruntersuchung (Kosten-Nutzen-Analyse) und BMWK-Konsultation im Rahmen von §48 MsbG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 14.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem GNDEW wurde bei Einbau eines intelligenten Messsystems die Überführung des entsprechenden Verbrauchs anhand von Werten beschlossen (sog. Viertelstundenbilanzierung, §55 Abs. 1 Nr.2 MsbG). Die nötige Festlegung der BNetzA nach § 47 Nr. 13 zur Freigabe steht allerdings noch aus, ebenso wie die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags mit dem dazu zu konsultierenden Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung. Die Viertelstundenbilanzierung bringt erhebliche Vorteile hinsichtlich der besseren Auslastung erneuerbarer Erzeugung, der Transparenz für Endverbraucher:innen und Energiewirtschaftsakteure, und der Bewirtschaftung knapper Netzkapazität mit sich. Die Implementierung des Beschlossenen ist deshalb wünschenswert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/1630 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: E.ON SE am 13.05.2024
    • Beschreibung: E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
  • Digitalisierung im Messstellenbetriebsgesetz

    Aktiv vom 07.05.2024 bis 12.02.2026

    • Angegeben von: Netze BW GmbH am 07.05.2024
    • Beschreibung: Digitalisierung der Energiewende BMWK und Austausch Status Quo Smart Meter Rollout im Kontext der laufenden Kosten-Nutzen-Analyse des BMWK
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 14.11.2025
    • Beschreibung: Bitkom fordert, den Smart-Meter-Rollout durch gezielte Maßnahmen zu beschleunigen und praktikabler zu gestalten. Dazu sollten kurzfristig Praxis-Checks durchgeführt werden, um technische und bürokratische Hürden zu identifizieren und zu beseitigen – analog zu erfolgreichen Beispielen aus dem PV-Bereich. Der Sanktionsmechanismus der Bundesnetzagentur wird unterstützt, sollte aber um ein Anreizsystem ergänzt werden, das gute Leistungen beim Rollout honoriert. Gegen den Fachkräftemangel helfen eine Stärkung der beruflichen Bildung, attraktive Rahmenbedingungen und gezielte Förderprogramme. Zudem sollte die Zahl der Tarifanwendungsfälle nach dem Prinzip „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ festgelegt und auf Netzzustands-, Echtzeit- und abrechnungsrelevante Daten beschränkt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
    • Beschreibung: Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: Einführung der Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten. Vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber bei gleichzeitiger Vereinfachung im Geiste des § 14e EnWG. Energy Sharing energiewirtschaftlich sinnvoll und netzdienlich ausgestalten. Möglichkeit für Stromlieferanten erhalten, sich außerordentlich von einem Vertrag zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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