Regelungsvorhaben

Suchbox

261 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BEHG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (261)

    • Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Novelle soll so ausgestaltet sein, dass für Unternehmen Klarheit über die zukünftige Preisentwicklung in dem vom BEHG und ETS2 erfassten Sektoren besteht und diese sich mit ihren Managemententscheidungen darauf vorbereiten können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2024
    • Beschreibung: EFET Deutschland begrüßt die ab 2027 vorgesehene Einführung einer freien Handelsphase von Emissionszertifikaten.Der Handel ermöglicht grundsätzlich eine effiziente Preisfindung im Markt.Die Einführung eines Zertifikatehandels mit Preiskorridor für das Jahr 2026 im BEHG behindert dagegen eine optimale, wettbewerbliche Preisfindung. Zudem ist das für 2026 vorgesehene System nicht aufwärtskompatibel zum ETS II. Wesentliche Anpassungsvorschläge sind u.a.: - Zeitnahe Klarheit über die konkreten Fristen und einzureichenden Nachweise sowie für die per Rechtsverordnung zu erwartenden Regelungen - Klarheit über die Brennstoffe und Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterliegen und welche nicht - Zeitnahe Bekanntgabe der anzuwendenden Brennstoffemissionsfaktoren nach TEHG gültig ab 1.1.2027
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...2024, RefE TEHG bzw. RefE BEHG) Berlin, 14.08.2024 ..., ...Preiskorridor für das Jahr 2026 im BEHG behindert dagegen eine ..., ...Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterlie-gen und welche nicht mehr weder dem BEHG noch dem TEHG unterliegen..., ...eingeholt werden. Übergang BEHG-Verpflichtung zu TEHG-Verpflichtung..., ...Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterliegen und welche nicht mehr dem BEHG aber auch nicht dem TEHG..., ...Preiskorridors gemäß § 10 Absatz 2 BEHG sieht EFET Deutschland ..., ...nEHS-Zertifikaten gemäß BEHG für ein Jahr in 2026 ist..., ...gemäß § 10 Absatz 3 RefE BEHG zu regelndem Erwerb (Nachkauf..., ...nationalen Emissionshandel gemäß BEHG weiterlaufen zu lassen ...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
    • Beschreibung: Zentrale Regelungsgegenstände des vorgelegten Verordnungsentwurfs sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sog. „Festpreisphase“ für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr Regelungen ergänzt (1) zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. „BEHG-Preiskorridor 2026“ und (2) zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027. Die geplanten Änderungen sind für die en2x-Mitglieder von großer Relevanz. Der Verband hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Eine Versteigerung von BEHG-Zertifikaten im Jahr 2026...
    • Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
    • Beschreibung: Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung und Ausgestaltung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS-2) sowie der Weiterentwicklung des nationalen Brennstoffemissionshandels. Thematisiert werden Fragen der zeitlichen und inhaltlichen Umsetzung des ETS-2 ab 2027, der Ausgestaltung verlässlicher Preissignale, einschließlich eines nationalen Mindestpreises, sowie begleitende Maßnahmen zum sozialen Ausgleich. Darüber hinaus werden flankierende Instrumente aus Förderung, Anreizsetzung und Ordnungsrecht sowie die Ausgestaltung eines Klima-Sozialplans und die Nutzung des EU-Klimasozialfonds adressiert, um den Übergang für private Haushalte sozial ausgewogen zu gestalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingepreist. Aktuell liegt..., ...Übergang aus dem nationalen BEHG in den europäischen ETS..., ...Einnahmen aus ETS-1 und BEHG im Jahr 2024 auf 18,5 Milliarden...
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), weist jedoch auf dringenden..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen ........, ...Brennstoffemissions-handelsgesetz (BEHG) ........................., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ...damit gemäß §2 Absatz 2a BEHG in das nationale Emissionshandelssystem..., ...dem Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Regelung in § 2 Abs. 2 BEHG folgend - aus dem Anwendungsbereich..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ...des im Vergleich zu den BEHG-Vorgaben insgesamt erhöhten..., ...eine weitere Anwendung der BEHG-Berichterstattungsregeln..., ...Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung..., ...für Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...Kopplung des CO2-Preises im BEHG an den CO2-Preis des EU-ETS..., ...Anstieg des CO2-Preises gemäß BEHG von 2026 auf 2027, da das..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen..., ...Abgabeplichten nach dem BEHG enthoben werden. Die Bioenergieverbände..., ...Einbeziehung dieser Anlagen in das BEHG korrigieren. Vorschlag..., ... Mit der Umsetzung des BEHG haben sich Rechtsunsicherheiten...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen........., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ... Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ... Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...Anstieg des CO2-Preises gemäß BEHG von 2026 auf 2027, da das..., ...zufolge deutlich über dem im BEHG für 2026 vorgesehenen ..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen..., ... Mit der Umsetzung des BEHG haben sich Rechtsunsicherheiten..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen........., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ... Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ... Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...zufolge deutlich über dem im BEHG für 2026 vorgesehenen ..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen...
    • Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
    • Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes und ggf. Zusammenführung mit ETS II
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
    • Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...CO2-Bepreisung über das BEHG bzw. zukünftig das ETS ..., ...Brennstoffemissionshandel (BEHG) ablösen. Schon im Jahr..., ...nunmehr durch § 2 Absatz 2a BEHG übernommen. Durch die Streichung..., ...dem § 2 Absatz 2 Satz 1 BEHG werden lediglich geringfügi-ge..., ...Verantwortlichen unterliegen nicht den BEHG-Pflichten, werden aber ..., ...Maßgabe des § 6 Absatz 4 BEHG zu aktualisieren. Ist es..., ...Hinweis: während § 3 Nr. 6 BEHG den Begriff Handelsperiode..., ...Versteigerungen nach § 10 Absatz 1 BEHG im Zeitraum vom 1. Juli..., ...Abgabepflicht nach § 21 BEHG, künftig § 46 TEHG. Die..., ...- und Abgabepflicht des BEHG, künftig TEHG. Die Rechtsbehelfsfrist..., ...bei der Anwendung des 8 BEHG (§ 7 Entwurf TEHG-Novelle..., ... des § 21 Abs. 1 Satz 1 BEHG (künftig § 46 Entwurf TEHG-Novelle..., ...Einführungsphase nach § 10 BEHG kommt erschwerend hinzu..., ... 1. Anwendung des § 21 BEHG bei nachgelagerten Festsetzungen..., ...Berichtspflicht nach § 8 BEHG (§ 7 TEHG) führen, wenn..., ...nunmehr durch § 2 Absatz 2a BEHG übernommen. Durch die Streichung..., ...dem § 2 Absatz 2 Satz 1 BEHG werden lediglich geringfügi-ge..., ...Maßgabe des § 6 Absatz 4 BEHG zu aktualisieren. Ist es..., ...Hinweis: während § 3 Nr. 6 BEHG den Begriff Handelsperiode..., ...Versteigerungen nach § 10 Absatz 1 BEHG im Zeitraum vom 1. Juli...
Nach oben blättern