Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (238)
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
- Beschreibung: Zentrale Regelungsgegenstände des vorgelegten Verordnungsentwurfs sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sog. „Festpreisphase“ für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr Regelungen ergänzt (1) zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. „BEHG-Preiskorridor 2026“ und (2) zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027. Die geplanten Änderungen sind für die en2x-Mitglieder von großer Relevanz. Der Verband hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Eine Versteigerung von BEHG-Zertifikaten im Jahr 2026...
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Novelle soll so ausgestaltet sein, dass für Unternehmen Klarheit über die zukünftige Preisentwicklung in dem vom BEHG und ETS2 erfassten Sektoren besteht und diese sich mit ihren Managemententscheidungen darauf vorbereiten können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), weist jedoch auf dringenden..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen ........, ...Brennstoffemissions-handelsgesetz (BEHG) ........................., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ...damit gemäß §2 Absatz 2a BEHG in das nationale Emissionshandelssystem..., ...dem Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Regelung in § 2 Abs. 2 BEHG folgend - aus dem Anwendungsbereich..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ...des im Vergleich zu den BEHG-Vorgaben insgesamt erhöhten..., ...eine weitere Anwendung der BEHG-Berichterstattungsregeln..., ...Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung..., ...für Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...Kopplung des CO2-Preises im BEHG an den CO2-Preis des EU-ETS..., ...Anstieg des CO2-Preises gemäß BEHG von 2026 auf 2027, da das..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen..., ...Abgabeplichten nach dem BEHG enthoben werden. Die Bioenergieverbände..., ...Einbeziehung dieser Anlagen in das BEHG korrigieren. Vorschlag..., ... Mit der Umsetzung des BEHG haben sich Rechtsunsicherheiten...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen........., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ... Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ... Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...Anstieg des CO2-Preises gemäß BEHG von 2026 auf 2027, da das..., ...zufolge deutlich über dem im BEHG für 2026 vorgesehenen ..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen..., ... Mit der Umsetzung des BEHG haben sich Rechtsunsicherheiten..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen........., ...per Rechtsverordnung im BEHG verankert wird. 2. Das..., ...sollte den Vorgaben des BEHG angepasst werden, da es..., ... Anwendungsbereich des BEHG (§ 2 Abs. 2) gestrichen..., ... Anforderungsniveau an BEHG-Vorgaben anpassen Die ..., ... Brennstoffemissionen (BEHG). Das Bundesministerium..., ...zufolge deutlich über dem im BEHG für 2026 vorgesehenen ..., ...gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 5 BEHG, die für das Jahr entweder..., ... aufgrund § 2 Absatz 2a BEHG den Pflichten des nationalen...
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes und ggf. Zusammenführung mit ETS II
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
- Beschreibung: Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.06.2024
- Beschreibung: Deutschland reguliert Emissionen aus Gebäuden und Verkehr aktuell unter dem BEHG. Das ETS2 wird diese Regulierung ersetzen und CO2 Emissionen – in Analogie zum ETS1 – europaweit handelbar machen. Das ETS2 war ursprünglich für 2027 geplant, wird nun aber erst 2028 implementiert. Für die Jahre 2026 & 2027 gilt in Deutschland das BEHG mit variablen CO2-Preisen innerhalb eines Preiskorridors. Für den ETS2 gibt es bereits heute handelbare Terminkontrakte an der ICE und EEX. MB Energy befürwortet die Etablierung eines stabilen, transparenten und marktbasierten Verfahrens zur Bepreisung von CO2-Emissionen. Insbesondere befürwortet MB Energy eine freie Preisbildung in Auktionen und an den Terminmärkten ohne vermeidbare regulatorische Beschränkungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 16.08.2024
- Beschreibung: Der BDE setzt sich für eine zeitnahe europaweite Einbeziehung von allen Anlagen der thermischen Abfallverwertung und Deponien in das anlagenbezogene europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS-1) ein. Grundsätzlich begrüßenswert ist aus BDE-Sicht der geplante Transfer der thermischen Abfallverwertung vom Anwendungsbereich des BEHG in das EU-ETS-1. Abzulehnen ist aber der deutsche Sonderweg über ein einseitiges Opt-in von großen Müllverbrennungsanlagen ab 2027 in das EU ETS-1. Daneben wirbt der BDE dafür, das bis 2025 festgeschriebene Festpreisregime des BEHG bis zur voraussichtlichen EU-weiten Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen in den EU-ETS im Jahr 2028 auch für die Jahre 2026 und 2027 unverändert fortzuschreiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
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Konsequente Umsetzung des EU-ETS 2 mit reibungslosem Übergang und umsetzbaren Fristen
Aktiv vom 19.06.2025 bis 19.12.2025
- Angegeben von: EWE AG am 19.06.2025
- Beschreibung: - Planmäßige Einführung des EU-ETS 2 - Operative Umsetzung von BEHG und EU-ETS 2: Festpreisphase im Jahr 2026, Nachkaufregelung für 2026, vorgezogene Primärmarktauktionen, Anpassung der Abgabefrist für den Emissionsbericht, opt-in der landwirtschaftlichen Anlagen in EU-ETS 2, Transparente Kommunikation und soziale Abfederung
- Betroffene Bundesgesetze (4):