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102 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BBergG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (102)

    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 17.07.2024
    • Beschreibung: Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Bundesberggesetz (BBergG) erfolgen“ sowie „die ..., ...sollte in Absatz 1 § 52 BBergG „und untertägigen Speicherung..., ...Begriff Erdwärme bereits im BBergG verankert ist, ist dieser zu präferieren. • Im BBergG wird die Wärmespeicherung...
    • Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen in der Tiefengeothermie nach: - ambitionierteren Ausbauzielen - konkreter Bezifferung der geplanten Anlagen und Einsparungen - dass das Bundesnaturschutz nicht erst bei der Zulassung von Anlagen zum Tragen kommt, sondern schon bei der vorhergehenden Exploration - Seismik-Exploration ganzjährig möglich zu machen. - den seismischen Vibro-Trucks generell eine Ausnahmegenehmigungen nach §70 und §29 StVZO deutschlandweit zu erteilen - einer Änderungen der UFK-Garantien, so dass eine Absicherung inländischer Geothermieprojekte ermöglicht wird - der geothermischen Nutzung von Grubenwassern - Lithiumgewinnung aus geothermalen Wässern - Abgrenzung zum StandAG - Übernahme von 2D/3D-Seismik vom Bund/Ländern - Bündelung von benachbarten Projekten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8210 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Potenziale der Geothermie nutzen - Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... im Bundesberggesetz (BBergG) erfolgen“ sowie „die ..., ...sollte in Absatz 1 § 52 BBergG „und untertägigen Speicherung..., ...Begriff Erdwärme bereits im BBergG verankert ist, ist dieser zu präferieren. • Im BBergG wird die Wärmespeicherung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendungsbereich (§ 57f Abs. 1 Satz 1 BBergG) - Differenzierung ..., ...57f Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 BBergG) Im Folgenden wollen..., ...Anwendungsbereich (§ 57f Abs. 1 Satz 1 BBergG) § 57f Abs. 1 BBergG..., ...57f Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 BBergG) Die Regelungen in ..., ...genehmigungsbezogenen Vorgaben in § 57f BBergG einschließlich der Öffent...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelung im Bundesbergesetz (BBergG)1 die Fortgeltung bestehender..., ... einen Verweis auf das BBergG geregelt werden. Zu §...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Bundesberggesetzes (BBergG) Zu § 57f Abs. 1 Satz 1 BBergG § 57f Abs. 1 bezieht ..., ... 57f Abs. 2 und Abs. 3 BBergG Die Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung..., ... Zu § 57f Abs. 2 Nr. 4 BBergG § 57f Abs. 3 regelt die..., ...Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 BBergG dahingehend angepasst ...
    • Angegeben von: MVV Energie AG am 26.04.2024
    • Beschreibung: Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Bundesberggesetz (BBergG) für den Bohrplatz Anwendung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Förderabgaben sind in § 31 Abs. 1 BBerGG geregelt. Für die Nutzung..., ...Förderabgaben sind in § 31 Abs. 1 BBerGG geregelt. Für die Nutzung..., ...Förderabgaben sind in § 31 Abs. 1 BBerGG geregelt. Für die Nutzung...
    • Angegeben von: SEFE Securing Energy for Europe am 23.01.2026
    • Beschreibung: Gegenstand: Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 07.08.2025 (GeoBG). "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung." Ziel der bezweckten Einflussnahme: Vermeidung von Verzögerungen bei der Genehmigung von Wasserstoff-Speichern auf Grundlage bergrechtlicher Verfahrensfristen gemäß GeoBG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 379/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/13092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des betreffenden §57e BBergG eine 1-Jahres-Frist vorsah...
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 04.09.2024
    • Beschreibung: -Erschließung des energetischen Potentials der Geothermie sowie den Ausbau von Wärmepumpen zu beschleunigen -Abbau genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern -Änderungen der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, um Verfahrensdauer zu verkürzen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zum Bundesberggesetz (BBergG) zu längeren Hauptbetriebsplänen..., ...Umsetzung: Modifikation BBergG für Betriebsplanverfahren..., ...Konzentrationswirkung (§ 57e Abs. 6 BBergG im Artikel 2) Aus Sicht..., ...Änderungsvorschlägen in § 57e Abs. 6 BBergG im Artikel 2 werden die..., ...Änderung im Bundesberggesetz (BBergG) § 4 Begriffsbestimmungen..., ... zum Bundesberggesetz (BBergG) zu längeren Hauptbetriebsplänen..., ...Umsetzung: Modifikation BBergG für Betriebsplanverfahren..., ...Konzentrationswirkung (§ 57e Abs. 6 BBergG im Artikel 2) Aus Sicht..., ...Änderungsvorschlägen in § 57e Abs. 6 BBergG im Artikel 2 werden die..., ...Änderung im Bundesberggesetz (BBergG) § 4 Begriffsbestimmungen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
    • Beschreibung: Die Nutzbarkeit des Bodens zu wirtschaftlichen Zwecken, zum Zwecke des Anbaus von Nahrungsmitteln, zur Rohstoffgewinnung und für Siedlungen und Verkehrsflächen darf nicht an den Rand gedrängt werden und demnächst aus bodenschutzrechtlichen Gründen höchstens noch in Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein. Die Europäische Kommission sollte ihr Bewusstsein für die zusätzliche Belastung, die die Unternehmen in der EU im Bereich Bodenschutz erfahren, schärfen. Denn das Timing und die Gerechtigkeit in der globalen Zusammenarbeit darf nicht außer Acht gelassen werden. Es besteht die Gefahr, dass durch die neue Richtlinie langwierige Standortprüfungen anfallen und Genehmigungsverfahren verlängert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in Deutschland mit dem BBergG bereits ein bewährtes ..., ...Deutschland insbesondere das BBergG). Daher ist auch Artikel...
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