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45 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"496/24"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (45)

    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data als eine wichtige Voraussetzung zur Mehrung Freien Wissens. Im Mobilitätssektor schaffen sie zudem die Grundlage für barrierefreie intermodale Auskünfte als Beitrag zur Mobilitätswende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Flix SE am 26.06.2024
    • Beschreibung: Im Rahmen des Mobilitätsdatengesetzes sollen Mobilitätsanbieter (Dateninhaber) verpflichtet werden, ihre Daten kostenlos, ohne Registrierungspflicht und sowohl für kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Zwecke frei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Dateninhaber wettbewerbsrelevante, historische und dynamische Auslastungsdaten der eingesetzten Transportmittel frei zugänglich bereitstellen. Das Ziel der Interessensvertretung, das bisher im Rahmen von Stakeholderbeteiligungen sowie Verbändeanhörungen verfolgt wurde, ist es, die Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, eine Registrierungspflicht für Datennutzer, die Nutzung branchenüblicher Datenformate sowie den Schutz wettbewerbsrelevanter Daten, wie beispielsweise Auslastungsdaten, zu erwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • Mobilitätsdatengesetz

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.10.2025

    • Angegeben von: Trainline Deutschland TLD GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Beschreibung: Bereitstellung von Mobilitätsdaten u.a. durch die öffentliche Hand und Begleitung der Bereitstellung durch einen Mobilitätsdatenkoordinator vor Ort. Schutz geistigen Eigentums und wettbewerblich relevanter Daten, Beachtung von entstehenden Erhebungskosten, klare Zuweisung von Eigentumsrechten, Nutzung branchenüblicher Standards für denDatenaustausch und die Speicherung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Mängelhinweise des Mobilitätsdatengesetzes bzgl Menschen mit Behinderung

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 24.01.2025

    • Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Uber B.V. am 07.06.2024
    • Beschreibung: Ausgewogene Gesetzgebung: Um Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsplanung zu nutzen, ist entscheidend, dass sensible Daten geschützt bleiben, EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden und Mehrfachregulierung sowie neue Bürokratie verhindert wird. Unsere Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausgewogene Gesetzgebung zu fördern, die die genannten Anforderungen berücksichtigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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