Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (975)
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Deutschland steht vor Herausforderungen: dringend benötigten Wohnungsneubau als auch den Gebäudebestand klimaneutral zu modernisieren. Während das Steueränderungsgesetz 2025 lediglich einen Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau enthält, bleiben die grundlegenden steuerlichen Investitionshemmnisse ungelöst. Zwei zentrale Probleme hemmen die Bauaktivitäten und konterkarieren sowohl wohnungs- als auch klimapolitische Ziele. Erweist sich die Sonderabschreibung als unzureichend, um den Neubau maßgeblich anzureizen. Betriebsausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen in Vielzahl von Fällen nicht als sofort abziehbarer Aufwand anerkannt, wodurch notwendige Sanierungen von Bestandsgebäude gehemmt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderabschreibung nach § 7b EStG .........................., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG sollte angepasst werden..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), - die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und - die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). ▪ Zur Förderung der..., ...werden (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund..., ...Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt zusätzlich zur ..., ...Wirksamkeit der Regelung des § 7b EStG spürbar erhöht werden, ..., ...Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG ange-passt werden und ..., ...angehoben (§ 7b Abs. 1 Satz 1 EStG), o die verpflichtende..., ... 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) und o die Baukostenobergrenze..., ... 7b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Seite 5 von 7 III. ..., ...Ab-satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Dies heißt im Ergebnis..., ... 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu einer über den „ursprünglichen..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG). Ferner wird mit Blick..., ...im Sinne des § 5 Abs. 6 EStG eingeführt werden, welcher..., ... Absatz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bzw. § 255 Absatz 2 Satz..., ...HGB i. V. m. § 7 Absatz 4 EStG bzw. vor dem Hintergrund...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Frühstartrentenvermögens nach § 92a EStG 1. Änderung des § 92a Abs. 1 EStG In § 92a Abs. 1 EStG..., ... darum, in § 92a Abs. 1 EStG in der durch Art. 3 Nr...., ...Anpassung des § 22 Nr. 5 EStG-E für Zwecke der Leistungsbesteuerung..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E für Zwecke der schädlichen..., ... des § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG-E erweitert den Anwendungsbereich..., ...heutige Regelung des § 93 EStG erfasst als schädliche ..., ...Verwendungsformen gehört nach § 93 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz ..., ...selbstgenutzte Wohnung nach § 92a EStG. Der Referentenentwurf..., ...Anwendungsbereichs des § 92a EStG vor. § 92a Abs. 1 EStG ..., ...darf. § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG bezieht sich dem Wortlaut..., ...Gesetzeswortlauts des § 92a Abs. 1 EStG ist insbesondere aufgrund..., ... dass nach § 92a Abs. 1 EStG entnommenes Frühstartrentenvermögen..., ...oder nach Abschnitt XI des EStG geförderte Kapital – in..., ...Wohnförderkonto nach § 92a Abs. 2 EStG eingestellt wird und damit..., ...erfolgten Neuregelung des § 92a EStG mit Wirkung ab dem 1. Januar..., ...Wohnung im Sinne des § 92a EStG einsetzen darf. § 3 Abs..., ...eine Entnahme nach § 92a EStG aus dem Standarddepot erst..., ...eine Verwendung nach § 92a EStG in Betracht kommt, sofern..., ...einer Entnahme nach § 92a EStG kommt der Anspruchsberechtigte...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Ergänzung des Tatbestands der individuellen Netzentgelte nach § 19 II 2StromNEV um eine Flexibilisierungsklausel. Konkret die Ergänzung um folgenden Satz: "Systemdienliche Flexibilitätsbeiträge haben keinen Einfluss auf Art und Höhe des zu entrichtenden Netzentgeltes."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der individuellen Netzentgelte nach § 19 II StromNEV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Aktiv vom 05.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: - Beschleunigung des Wohnungsbau - Ausbau der erneuerbaren Energien
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...künftig nach §45b Abs. 9 EStG ihre Aktionärsinformationen..., ...der Einführung des §45b ESTG. - . Das MikaDiv sieht..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG sowie den daraus resultierenden..., ...Anwendung von §45b Abs. 9 EStG werden börsennotierte Gesellschaften..., ...Banken) nach §45b Abs. 2- 6 EstG & §45c EStG als auch die..., ...Aktiengesellschaften nach §45b Abs. 9 EStG werden hiermit zur Weiterleitung..., ...verpflichtet. Die nach §45b Abs. 9 EStG erforderlichen Informationen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG keine zusätzlichen bürokratischen..., ...Anwendung des §45b Abs. 9 EStG verhindert werden. Alles...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht..., ...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten..., ... § 43 Abs. 1 S. Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten..., ...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
- Beschreibung: Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein für ein klimaneutrales, resilientes und bezahlbares Energiesystem. Sie stärkt Versorgungssicherheit und Systemstabilität, indem sie die Volatilität der erneuerbaren Stromerzeugung flexibel ausgleicht und einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leistet. Gleichzeitig erhöht sie die Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und sichert die Energieversorgung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig ab. Um diese Potenziale vollständig zu erschließen, müssen bereits heute verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so kann der weitere Ausbau der KWK im breiten Markt vorangetrieben und ihr Nutzen für das Energiesystem der Zukunft nachhaltig gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einkommenssteuergesetz (EStG) ........................., ...Einkommenssteuergesetz (EStG) ➢ Regelungen zur Steuerfreiheit..., ...Nach § 3 Nummer 72 Satz 1 EStG sind Einnahmen und Entnahmen...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 18 und 21..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...fragwürdig. § 6 Abs. 5 EStG und die Regelungen zur ..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG soll nun im Widerspruch..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG u. E. zu weitgehend. Es..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG würde die Verschmelzung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nur unentgeltlich oder ..., ...Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sollte abgesehen werden...
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Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 29.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 30.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung auf Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...