Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (165)
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- Angegeben von: Deutscher Mälzerbund e. V. am 24.09.2024
- Beschreibung: 1. Änderung des Energiesteuergesetzes: a) durch Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas, b) dauerhafte Senkung der Stromsteuer, c) Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas 2. Neuregelung der Netzentgelte (StromNEV): a) Reduzierung der Entgelte; b) faire "Wälzung" der Strom-NEV-Umlage; c) wenigstens teilweise Finanzierung der Kosten des Netzausbaus durch Steuermittel; 3. Verlängerung des Carbon-Leakage-Schutzes (BECV) im ETS-2 System
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Den Schwerpunkt legt..., ...Regelung von § 19 Abs. 2 StromNEV und die enorme wirtschaftliche..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV die Zugehörigkeit zur..., ...Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV waren Kernenergie und..., ...Überarbeitung von § 19 Abs. 2 StromNEV ist daher unumgänglich..., ...Entlastungssystematik nach § 19 Abs. 2 StromNEV sollte zeitnah in zentralen..., ...Netznutzungsentgelts nach § 19 Abs. 2 StromNEV für prozess- /produktionsrelevante..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen,..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...aktuellen § 19 Abs. 2 StromNEV oder einer von der BNetzA..., ...Ausgestaltung des § 19 Abs. 2 StromNEV können je nach Einzelfall..., ...Anpassungen des § 19 Abs. 2 StromNEV bzw. eine Berücksichtigung...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Strombasierte Technologien müssen sowohl in Bezug auf ihre Verfügbarkeit als auch auf ihren Preis wirtschaftlich konkurrenzfähig und attraktiv sein. Der ZVEI setzt sich daher dafür ein, die Stromsteuer sowie weitere Kostenbestandteile wie die §19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die KWK-Umlage für alle Verbrauchergruppen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen positive Anreize geschaffen werden, damit flexible Verbraucher ihre Nachfrage markt- oder systemdienlich anpassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur plant die Netzentgeltsystematik an einigen Stellen zu reformieren, u.a. auch die Netzentgeltreduzierung unter § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 2. Der BV Glas setzt sich für Beibehaltung der sogenannten Netzentgeltreduzierung für die Glasindustrie ein. Außerdem soll die bestehende Regelung ergänzt werden. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsvorhaben soll unter Beibehaltung der wichtigen Netzentgeltreduzierung ermöglicht werden. Der BV Glas setzt sich außerdem für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik ein, welche die wirtschaftliche Situation und begrenzten Möglichkeiten zur flexiblen Stromabnahme durch den vollkontinuierlichen Prozesse, berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auszuschöpfen, sollte die StromNEV mit den Änderungen aus..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen...
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- Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Mit der Analyse sollen die Auswirkungen der be-/ bzw. entlastenden Wirkungen der staatlichen Preisbestandteile zu Strom- und Energie – unter Berücksichtigungen der Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 (Schwerpunkt Strompreispaket und Netzentgelte) dargestellt werden. - Da einige Entlastungstatbestände von Verbrauchswerten und der jeweils konkreten Unternehmensrealität abhängig sind, wurden 6 typisierende Fallgruppen gebildet. Betrachtet werden die Preisbestandteile im Vergleich 2023/2024. - Im weiteren wurde die Kostenauswirkungen durch potentiell auslaufende Regelungen (befristete Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Entwicklung der Strom(neben)kosten 2023/2024 mit Ausblick 2026 bzw. 2029
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.11.2025
- Angegeben von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Analyse sollen die Auswirkungen der be-/ bzw. entlastenden Wirkungen der staatlichen Preisbestandteile zu Strom- und Energie – unter Berücksichtigungen der Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 (Schwerpunkt Strompreispaket und Netzentgelte) dargestellt werden. Da einige Entlastungstatbestände von Verbrauchswerten und der jeweils konkreten Unternehmensrealität abhängig sind, wurden 6 typisierende Fallgruppen gebildet. Betrachtet werden die Preisbestandteile im Vergleich 2023/2024. Im weiteren wurde die Kostenauswirkungen durch potentiell auslaufende Regelungen (befristete Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert Fazit..., ...Letztverbrauchergruppe B/C der §19 StromNEV-Umlage führt dazu, dass..., ...Netzentgelten (§19 Abs. 2 StromNEV) hätte signifikante Auswirkungen...
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- Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) Stellung zu nehmen. ...
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- Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Industrienetzentgelte Reform soll praxistauglich ausgestaltet werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stromnetzent-geltverordnung (nachfolgend StromNEV) abweichende Festlegung..., ...Industrienetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV ist deshalb auch da-rauf..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV (31.12.2028) zur geltenden..., ...die bisher § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen. Der..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV „nicht unmittelbar ihre..., ...Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich, wie in den..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...darüber nach-denkt, die StromNEV, wie im Übrigen bisher..., ...Nachfolgeregelung zum § 19 Abs. 2 StromNEV bereits zum 1.1.2027 ..., ... – auch ohne die § 19 StromNEV Sonderregelungen – ein...
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Finanzierung der Netzentgelte sollte als Staatsaufgabe auch grundsätzlich vom Staat geleistet werden
- Angegeben von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2024
- Beschreibung: Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung ..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches Verhalten..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...