Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (107)
-
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind: Keine Änderungen beim Vermögensschonbetrag gem. SGB II, sondern eine Übertragung der bisherigen Regelungen in das SGB XII; keine Verschärfung bei den Kosten für die Unterkunft und Heizung gem. § 35 SGB XII
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität am 31.07.2025
- Beschreibung: Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 24.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
-
BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einflussnahme auf politische Überlegungen zur Begrenzung von Ausgaben in der Eingliederungshilfe im Kontext des Vorschlagsprozesses „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Im Fokus steht die Ablehnung von Maßnahmen, die zu Einschränkungen von Teilhabeleistungen führen würden, sowie die Sicherung individueller Leistungsansprüche. Thematisiert werden u. a. Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Assistenzleistungen, Wunsch- und Wahlrechte, Hilfsmittelversorgung sowie Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung. Zudem werden Alternativen wie Entbürokratisierung und Digitalisierung adressiert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung („Lebenslagen in Deutschland“) ist eine allgemeine Stellungnahme zu Armut und Reichtum in Deutschland und darauf bezogene Politiken; der Bericht beinhaltet kein politisches Aktionsprogramm der Bundesregierung und bleibt insofern ohne konkrete Absichtserklärungen für das Regierungshandeln. Die Aktivitäten des Verbandes zielen auf die angemessene Interpretation und politischen Schlussfolgerungen aus dem Bericht: Der Paritätische setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland
-
BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit dem DBR, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden fordert die BAGFW: EGH-Leistungen weitergehend bedarfsgerecht und personenzentriert ausbauen Passgenaue Angebote für individuelle Bedarfe Selbstbestimmte Entscheidung über eigenen Wohnort ermöglichen Gleichrang von Pflegeleistungen mit Leistungen der EGH Verfahrensvereinfachungen vorantreiben (Grundantrag, vereinfachte individuelle Bedarfsermittlung, Genehmigungsfiktion in der EGH etc.) Vertragsgeschehen (SGB IX) effizienter gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Weiterentwicklung Kinderregelsatz, Einführung Umgangsmehrbedarf, Neudefinition Kinderexistenzminimum
- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der Kinderregelsatz muss aus Sicht der eaf zeitnah an den spezifischen Bedarfen von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe ausgerichtet werden. Im Grundsicherungsrecht sollte der erhöhte Bedarf von Trennungskindern Berücksichtigung finden. Wichtige Grundlage ist eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Dies setzt eine Abkehr von der Orientierung an einem sozialrechtlichen „Minimum“ hin zu einem „ausreichenden Mindestbedarf“ für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und angemessene Teilhabe voraus.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):