Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (61)
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- Angegeben von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Der SVDGV spricht sich für eine praxistaugliche, patientenorientierte Ausgestaltung aus, die Telemedizin auf Basis bestehender Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben weiterhin ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) I. Vorbemerkung ..., ... 1. Zu § 3 Abs. 1 S. 2 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 a)) des..., ...Medizinal-Cannabisgesetzes In § 3 Abs. 1 S. 2 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 a)) soll..., ...Cannabisgesetz (CanG) und MedCanG ausgehöhlt. Die in der..., ...Gesetzgebung zum CanG und MedCanG hinreichend berücksichtigt..., ...SVDGV § 3 Abs. 1 S. 2 MedCanG Änderung § 3 Abs. 1 S. 2 MedCanG (1) [...] Die Verschreibung..., ... 2. Zu § 3 Abs. 1 S. 3 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 a)) des..., ...Medizinal-Cannabisgesetzes In § 3 Abs. 1 S. 3 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 a)) soll..., ...SVDGV § 3 Abs. 1 S. 3 MedCanG Änderung § 3 Abs. 1 S. 3 und S. 4 MedCanG (1) [...] Für Folgeverschreibungen..., ... 3. Zu § 3 Abs. 2 S. 2 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 b)) und..., ...Medizinal-Cannabisgesetzes In § 3 Abs. 2 S. 2 MedCanG (Art. 1 Ziff. 1 b)) soll..., ...des § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG unter Strafe gestellt..., ...SVDGV § 3 Abs. 2 S. 2 MedCanG Änderung § 3 Abs. 2 S. 3 MedCanG (2) [...] Für die ..., .... § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG Änderung § 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG Nr. 2 [...] entgegen...
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Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Aktiv vom 07.08.2025 bis 08.12.2025
- Angegeben von: STADAPHARM GmbH am 07.08.2025
- Beschreibung: Die STADAPHARM GmbH begrüßt, die Verschreibungspraxis und die Abgabewege für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken klarer zu regeln. Die Einführung des verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts für die Verschreibung von Cannabisblüten wird von uns unterstützt werden. Sie trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei. Darüber hinaus begrüßt die STADAPHARM GmbH, dass die Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nach § 43 Abs. 1 S. 1 des Arzneimittelgesetzes über den Versandweg für unzulässig erklärt werden soll. Ausnahmen sollten lediglich für Botendienste durch Apotheken vor Ort gelten, um die Versorgung immobilisierter Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Für beide Regelungsvorhaben regen wir an, dass der Gesetzgeber diese auch auf Cannabisextrakte ausweitet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ...1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 02.08.2025
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer befürwortet ausdrücklich die Intention des Referentenentwurfs, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Verschreibung von Cannabisblüten über telemedizinische Plattformen ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entgegenzuwirken. Sie betont die Notwendigkeit ärztlicher Sorgfaltspflicht bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzt, regt eine Klarstellung des Begriffs „Arztpraxis“ an und lehnt die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten aufgrund der nicht verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ab. Darüber hinaus fordert sie die Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz zur Erhöhung der Therapiesicherheit und Vermeidung missbräuchlicher Anwendung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG-E) sollen für die Abgabe..., ...Sanktionsrahmen des § 25 MedCanG einzubeziehen, sofern...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 26.09.2025
- Beschreibung: Forderung 1: Eine echte Verordnung braucht einen verifizierten Aussteller, sprich Arzt oder Ärztin. Forderung 2: Erstkontakt mit dem Arzt, der auch digital und telemedizinisch, sprich per Videosprechstunde möglich sein muss. Forderung: 3: kein Versandverbot für Medizinalcannabis
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinalcannabis (§ 3 Abs. 2 MedCanG-E) vor – verbunden mit..., ...Strafbewährung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG-E). Dies stellt eine ...
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- Angegeben von: STADAPHARM GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischem Cannabis ein. Im Zentrum steht dabei ein Verbot von telemedizinischen Erstverordnungen zugunsten eines verpflichtenden direkten Arzt-Patienten-Kontakts. Zudem soll der Versandhandel stark eingeschränkt und ausschließlich über Botendienste örtlicher Apotheken abgewickelt werden dürfen. Diese Änderungen sollen gleichermaßen für Cannabisblüten wie für Extraktprodukte gelten. Verschreibungsbeeinträchtigungen nach §31 Abs. 6 SGB V sollen zugunsten der ärztlichen Therapiehoheit aus dem Gesetz gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 555/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BR-Drs. 555/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ... 1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 10.03.2026
- Beschreibung: Kinder und Jugendliche müssen besser vor dem Konsum von Suchtmitteln geschützt werden. Präventive Maßnahmen und Regulierungen müssen ergriffen werden, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Fachwissenschaftliche Studienergebnisse zu den Folgen von Konsum durch Minderjährige sollten in allen betreffenden Policies einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2579
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Entkriminalisierung von Cannabis -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/11366
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes -
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 20/2579
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Cannabisgesetz (Konsum-CanG und MedCanG) vom 27.03.2024 z.T. ..., ... war. Die Änderung des MedCanG ist somit zwingend notwendig...
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Das Gesetz ermöglicht den kontrollierten Umgang mit Cannabis und enthält auch Regelungen zu Medizinalcannabis. Pharma Deutschland ist es wichtig, dass das nach früherer Rechtslage vorgesehene Vergabeverfahren für den inländischen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch die Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entfällt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
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BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) Stand der Stellungnahme..., ...Medizinal- Cannabisgesetzes (MedCanG) Stellung zu nehmen. ...
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- Angegeben von: Werter GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Bei der Weiterentwicklung des Cannabis Gesetzes geht es um die Bereitstellung von Arzneimitteln, um Arzneimittellieferketten und Nachhaltigkeit bis hin zur Regulierung von Genussmitteln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... den Auswirkungen des MedCanG-Änderungsentwurfs auf...
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- Angegeben von: Sanity Group GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 und..., ...Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) bestehenden Anforderungen...
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- Angegeben von: Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) am 21.03.2024
- Beschreibung: Möglichst praktibable Regulierung im Sinne der Betroffenen Unternehmen und betroffenen Personen zu o.a. Bereichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/14043
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung -
BT-Drs. 20/11366
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Medizinalcannabis nach §7 Abs. 2 MedCanG wird eine Lizenzpflicht..., ...Nachweise (§7 Abs. 2 Satz 5-7 MedCanG) sind hierbei nicht ..., ... Erlaubnis an §9 Abs 1 MedCanG angelehnt werden. Durch...