Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (111)
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
- Beschreibung: Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 411) besteht Überarbeitungsbedarf im BMF-Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) vom 4. Juli 2008.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Schreiben zur Zinsschranke
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 19.12.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Besteuerung, insbesondere in Hinblick auf die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen sowie die Umsatzbesteuerung bei der Verwaltung von Konsortialkrediten; Entbürokratisierung im Steuerrecht zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 10.09.2024
- Beschreibung: Mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Einfachere, verständlichere u. leichter umsetzbare steuerrechtl. Regelungen, Akzeptanz der Textform seitens der Finanzverwaltung (FV), Maßgeblichkeit der BaFin-genehmigten Kriterien für die FV, Verminderung von Komplexität durch gleiche Behandlung von gleichen Tatbeständen z.B. Abruf der St.-ID in allen DFW, dauerhafte Nutzung der DigiRÜ, Verzicht auf schriftliche Standmitteilungen bei Nutzung der DigiRÜ, weniger Komplexität und Verwerfungen durch verspätete Anpassung an Rahmenbedingungen, Verbindliche Kriterien zur vGA bei GGF als aktive Mittelstandsförderung, Strafen an die Fähigkeiten des Mittelstands anpassen, Anwartschaftsbarwertverfahren in StB, mit Maßgeblichkeit Unterschiede in Bilanzen nivellieren, Vereinheitlichung bei Best. Sachzuw.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Die forschungsstarken Regionen in der Welt stehen in einem harten Standort-Wettbewerb um die Ansiedlung von Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandorten für Zukunftstechnologien der medizinischen Biotechnologie. Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Pharma-Standort Deutschland zu erhalten und wettbewerbfähig zu machen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das IDW warnt vor einer Erhöhung des Einkommensteuer-Spitzensteuersatzes, da diese insbesondere mittelständische Personenunternehmen als zentrale Träger der Wirtschaft zusätzlich belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen würde. Reinvestitionen und Eigenkapitalbildung dürften nicht durch hohe Steuern beeinträchtigt werden. Bestehende Instrumente wie Thesaurierungsbegünstigung und Körperschaftsteueroption seien zu komplex und wenig praxistauglich und sollten vereinfacht werden. Zudem bestehe dringender Klarstellungsbedarf bei Organschaften, um Rechtsunsicherheit und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Insgesamt fordert das IDW steuerpolitische Reformen zur Stärkung des Standorts Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Renovabis e.V. am 11.06.2026
- Beschreibung: Änderungen AO und andere Steuergesetze/ Stärkung Rechtssicherheit für NPO im Bereich der Gemeinnützigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.01.2026
- Beschreibung: Personengesellschaften stellen in Deutschland eine häufig gewählte Rechtsform dar. Insbesondere der geringere Formalismus und die höhere Flexibilität sind häufig ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft. Damit einhergehend erfolgt grundsätzlich die Transparenzbesteuerung. Diese Form der Besteuerung geht in einigen Bereichen mit einer hohen Komplexität einher. Durch die dargestellten Lösungsansätze kann Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen geschaffen werden. Dadurch wird die notwendige Transformation von Unternehmen vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für Pensionskassen ist der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen satzungsgemäß und gem. Bestimmungen des VAG grundsätzlich erlaubt. Nach einem jüngeren BFH-Urteil stellt die Erbringung von Leistungen als Rückdeckungsversicherung aber die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Frage, obwohl eine Rückdeckungsversicherung die Finanzierung einer bAV über steuerlich anerkannte Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) bezweckt. Eine Gesetzesänderung sollte klarstellen, dass eine aufsichtsrechtlich zulässige Rückdeckungsversicherung nicht zu Steuerpflicht führt, wenn die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen an die Versicherten verpfändet werden und sichergestellt ist, dass durch die Rückdeckungsversicherungen nur zugesagte Versorgungsleistungen finanziert werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):