Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
42 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (42)
-
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 25.07.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich für eine weitere Konkretisierung der ohnehin bereits verbraucherfreundlichen Vorschriften zur Gewährleistung eines möglichst umfassenden Verbraucherschutzes ein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
- Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 21.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge I. Allgemeine Anmerkungen II. Vorschläge Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Zalando am 28.06.2024
- Beschreibung: Zalando setzt sich dafür ein, dass vorvertragliche Informationen und Kreditwürdigkeitsprüfungen in vertretbarem und verbraucherfreundlichem Rahmen bleiben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
1:1 Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) im Umsetzungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 11.05.2026
- Angegeben von: ProTect Versicherung Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Zur Erreichung einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) über Verbraucherkreditverträge sollten in VVG und BGB richtlinienkonforme Anpassungen hinsichtlich des Abschluss von Restkreditversicherungen zu Produktbündelungen und Produktkopplungen erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Initiative Restkreditversicherer am 14.06.2024
- Beschreibung: Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.11.2024
- Beschreibung: Die nationale Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2) soll den Verbraucherschutz stärken, die Transparenz erhöhen und die Digitalisierung im Kreditmarkt vorantreiben. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dabei erheblichen Spielraum, insbesondere bei der Regulierungsproportionalität, den Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung, den vorvertraglichen Informationspflichten und möglichen Ausnahmen für bestimmte Kreditprodukte und Anbieter. Diese Entscheidungen werden den Markt für Verbraucherkredite und den Handel in Deutschland maßgeblich prägen. Der Bitkom positioniert sich entsprechend bereits vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu den wichtigsten grundlegenden Punkten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge...