Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (149)
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar...
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- Angegeben von: Financial Experts Association e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsratsverantwortung in § 107 AktG: Die Änderungen und Klarstellungen..., ...die in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG genannten Überwachungsaufgaben..., ...werden können (vgl. Koch, AktG, 18. Aufl.2024, § 107 Rn..., ...Ergänzung von § 107 Abs. 3 S. 2 AktG in dem Sinne erfolgen, ..., ...Ansicht § 107 Abs. 3 S. 7 AktG dar, so dass bei einer ...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
- Beschreibung: 1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Abs. 6 S. 1 Aktiengesetz (AktG) muss in der Satzung die..., ...Verbriefungsausschluss nach § 10 Abs. 5 AktG vor (i.e. Anspruch des ..., ...Verbriefungsausschluss nach § 10 Abs. 5 AktG in der Gesetzesbegründung..., ...Verbriefungsausschluss gem. § 10 Abs. 5 AktG enthält. Auf Grundlage ..., ...Verbriefungsausschlusses nach § 10 Abs. 5 AktG werden häufig jedoch nicht..., ...Anforderungen des § 10 Abs. 6 S. 1 AktG erfüllt oder es besteht..., ...Verbriefungsausschlusses nach § 10 Abs. 5 AktG und damit in aller Regel..., ..., wenn § 10 Abs. 6 S. 1 AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...daher an, § 10 Abs. 6 S. 1 AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...Formulierungsvorschlag für § 10 Abs. 6 S. 1 AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG..., ...Anpassung des § 58 Abs. 4 AktG für die Zahlung von Dividenden...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 29.08.2024
- Beschreibung: 1) Mehr Rechtssicherheit und Integrität der Finanzmärkte durch klare Abgrenzung des Angebots von Dienstleistungen von Marktinfrastrukturanbietern vom Anwendungsbereichs der Verordnung; 2) Anpassung des Aktiengesetzes zur Erhöhung der Qualität des Namensaktienregisters, insbesondere durch Einzeleintragungen;
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 67f AktG fallen und daher als Dienstleistung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Das Beschlussmängelrecht des deutschen Aktienrechts bleibt aus Sicht des DAV reformbedürftig. Zentrales Problem ist die drohende Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung in Folge von Anfechtungsklagen. Der DAV spricht sich für eine Flexibilisierung der Rechtsfolgen von Anfechtungsklagen aus. Dabei sollte vor Entscheidung über die Begründetheit von Anfechtungsklagen in einem Eilverfahren die Rechtsfolge geklärt werden. Das Freigabeverfahren hat in Bezug auf die genannten Probleme für bestimmte Bereiche Abhilfe geschaffen und sollte konzeptionell beibehalten werden. Es steht allerdings für viele in der Praxis wichtige Beschlüsse nicht zur Verfügung. Das Spruchverfahren hat sich zwar konzeptionell für konzernrechtliche Maßnahmen bewährt, weist aber ebenfalls erhebliche Defizite auf.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung in § 58 Abs. 5 AktG in Deutschland bei börsennotierten..., ...Gesellschaftsvermögens (§ 179a AktG) und sog. Holzmüllerbeschlüsse..., ...die Neufassung von § 255 AktG hat die Blockademöglichkeiten...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sachkapitalerhöhung gelten; § 255 Abs. 5 AktG sollte daher entsprechend..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass „Euro..., ...Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) Aktien mit einem geringeren..., ...Unterpariemission führen würde (§ 9 AktG). Die Änderung von § 8 AktG-E sollte daher von einer..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG, die für das Unternehmen..., ...Sanierungszwecken nach §§ 229 ff. AktG sind in der Regel nicht...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E sollen künftig dem Prüfungsausschuss..., ...Aus § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E ergibt sich, dass sich..., ...von § 111 Abs. 2 Satz 4 AktG fehlt es an einer Kompetenz..., ...Abschlussprüfers aus § 111 Abs. 2 AktG ergeben. Eine entsprechende..., ...Satz 1, 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG-E). Wir schlagen folgende..., ...Aus § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E ergibt sich, dass sich..., ...fortbestehenden § 107 Abs. 4 Satz 1 AktG muss allerdings der Aufsichtsrat..., ...einen Satz in § 107 Abs. 4 AktG aufzunehmen, wonach die...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eingefügten §§ 23 Abs. 1a Satz 4 AktG und § 280 Abs. 1a AktG ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
- Beschreibung: The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 AktG geändert werden, um einen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 225 AktG in den Fällen erleichtert..., ...werden. 7 Annex 1 § 229 AktG sollte um einen Absatz ..., ...ergänzt werden: § 229 AktG […] (4) Das Recht, gemäß...