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863 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (863)

    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 06.12.2024
    • Beschreibung: Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang ..., ...der Umsetzung von § 14a EnWG zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen...
    • Angegeben von: Evonik Industries AG am 21.08.2025
    • Beschreibung: - Um CCS- und CCU-Technologien wettbewerbsfähig zu machen, ist eine auskömmliche und langfristig angelegte Förderung entlang der Entwicklungskette notwendig. - Die Energiekosten müssen rasch und signifikant gesenkt werden - In CCU-Produkten gespeichertes CO2 muss im Rahmen des EU-Emissionshandels deutlich stärker angerechnet werden. - Industrielle, hocheffiziente KWK-Anlagen dürfen nicht benachteiligt werden. - Der Net-Zero Industry Act (NZIA) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Investitionssicherheit ist schnell umzusetzen, bzw. im EnWG zu verstetigen. - Der Hochlauf der CO2-Infrastruktur muss deutlich vor Ende 2030 beginnen, um das Henne-Ei Problem zu vermeiden, bzw. die opt in Optionen in den Bundesländern gestärkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
    • Beschreibung: Art. 56 und 57 der Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie, die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, enthalten erstmalig Planungsvorgaben für die Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber. Die Regelungen geben vor, dass Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber der Regulierungsbehörde regelmäßig einen Plan über die Transformation bzw. Entwicklung ihres Gas- und Wasserstoffverteilernetzes (d.h. Umstellung auf Wasserstoff, Stilllegung, Bau eines neuen H2-Netzes) zur Genehmigung vorlegen müssen. Die genehmigten Gas-Transformationspläne sind nach Art. 38 der Gas-RL Grundlage für zukünftige Kündigungen oder Verweigerungen von Netzanschlüssen. Der BDEW erarbeitet im Positionspapier einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Art. 56 und 57 RL in nationales Recht (EnWG).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 01.07.2025
    • Beschreibung: Konsultationsbeitrag zu den Prozessen für den virtuellen Summenzähler (§20 EnWG) der Arbeitsgruppe edi@energy UTILMD AHB Strom 2.0, Kapitel 5.3.2 Beschreibung der Prozesse Der virtuelle Summenzähler wurde eingeführt, um bei Mieterstromanlagen die Kosten für den Zählerplatz mit Wandlermessung einzusparen. Der Summenzähler ist nötig, um den Netzbezug der teilnehmenden Parteien vom Bezug der übrigen Parteien abzugrenzen. Die Umsetzung der gGV mit freier Lieferantenwahl mit virtuellem Summenzähler unter unmittelbarer Anwendung heute spezifizierter Prozesse und Marktrollen im Massengeschäft ist noch nicht möglich. Der Konsultationsbeitrag schlägt die Umsetzung mit virtueller Bilanzierung vor und zielt darauf ab, den Netzzugang für diesen Umsetzungspfad abzusichern.
    • Angegeben von: RWE am 10.12.2025
    • Beschreibung: Sicherstellung einer pragmatischen Umsetzung der Regelungen, die unter anderem den passenden Rahmen für das Marktdesign und die Regulierung der Gas- und H2-Infrastrukturen sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 setzen; Erarbeitung von Input für die Stellungnahmen der Verbände.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: 100 prozent erneuerbar stiftung am 11.09.2024
    • Beschreibung: Das BMWK legt mit dem RefE zwei wichtige Änderungen in Bezug auf die Teilhabewirkung der Energiemarktregulierung vor. Hierbei geht es erstens mit einer Regelung zu Energy Sharing im EnWG um die Umsetzung der neuen EU- Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht. Leider handelt es sich hier um eine Minimalumsetzung des EU-Rechts (Art. 15a EMD) handelt, die dem Geist des EU-Rechts keine Rechnung trägt. Zweitens geht es um die Einführung einer bundesweiten Rahmengesetzgebung für Gemeinde- und Bürger:innenbeteiligung im Rahmen des EEG. Anstelle echter Bürger:innenbeteiligung sollen i die Möglichkeiten der Länder stark eingeschränkt werden. Eine solche Regelung schafft keine Akzeptanz und wird dem Wunsch nach mehr Beteiligung nicht gerecht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ...§ 118a EnWG-Subdelegationsverordnung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...neuen Absatzes 9 in § 43l EnWG auf die §§ 5 bis 9 WassBG..., ...Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG und die mit dem Gesetz ..., ... Satz 5 (zukünftig 28q) EnWG übertragen Angesichts ..., ....“ § 28r Absatz 8 S. 5 EnWG regelt derzeit, dass die..., ...auch in § 44c Abs. 1 S. 3 EnWG neu wird auf den „Auf- ..., ...und 3 sowie von Absatz 3b EnWG § 43 Abs. 3a S. 2 EnWG..., ... Absatz 2 Sätze 4 und 5 EnWG neu aufgenommen werden:..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... aa. § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen..., ... Nummer 4 LNGG in § 44c EnWG übernehmen § 44c sollte..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ............. 19 6. § 43g EnWG - Bewährten Einsatz von..., ... so dass § 43a Absatz 2 EnWG neu wie folgt nach Satz..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen...
    • Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.06.2024
    • Beschreibung: Klarstellende/konkretisierende Regelungen für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; gesetzlicher Anspruch auf Vertragsanpassung zugunsten von Nachzüglern bei Verträgen über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; Abnahmeverpflichtung des Mieters bei vermieteten Eigentumswohnungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§§ 41f, 41g, 42c RefE-EnWG. Ziel der Einfügung des..., ...Ziel der §§ 41f und 41g EnWG ist die Übernahme der..., ...Strom als auch Gas in das EnWG aus der StromGVV und der..., ...Streichung § 41b. Abs. 2 EnWG, Einfügung §§ 41f, 41g RefE-EnWG) Die Regelungen zu Versorgungssperren im EnWG zu bündeln, wird grundsätzlich..., ...§ 41g RefE. Mit § 41b EnWG gibt es bereits eine Regelung..., ...vorzunehmen. Durch § 118b EnWG wurden diese Möglichkeiten..., ... des § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG besteht ein Kontrahierungszwang..., ...64 (Einfügung § 42c RefE-EnWG) Die Möglichkeiten der bisher in § 42b EnWG geregelten gemeinschaftlichen..., ...Regelung erweitert. § 42b EnWG ist gebäudebezogen – er..., ...Gebäudestromanlage gemäß § 42b EnWG zu betreiben, um mehrere..., ... den Pflichten des § 5 EnWG aus, damit auch von der..., ...umfangreichen Pflichten des § 5 EnWG und der §§ 40-42 EnWG zu..., ... – ebenso wie bei § 42b EnWG – gerade keine Vollversorgung..., ...Gebäudestromanlage gem. § 42b EnWG sowohl durch einen Vertrag..., ...Regelungsinhalts des § 42b Abs. 6 EnWG in § 42c RefE an. Dazu ..., ...Änderungsbedarf bei § 42b EnWG Ungeachtet dessen nimmt..., ...Gebäudeversorgung gemäß § 42b EnWG im Fall von GdWE noch nicht...
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