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3.311 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WEG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3.311)

    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
    • Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensver-trägen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hindernisseaufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Die..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Auch..., ...(sofern sie im Vertriebs-weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen..., ...Hindernisse aufzubauen. Dieser Weg führt nicht zum Ziel. Auch..., ...(sofern sie im Vertriebs-weg der §§ 312b, 312c abgeschlossen...
    • Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 15.12.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) fordert den Vorschlag der Europäischen Kommission im Digital Omnibus zur DSGVO zur Klarstellung des relativen Personenbezugs, zur materiellen Ausgestaltung der Pseudonymisierung, zur Schaffung einer tragfähigen Rechtsgrundlage für KI-Verarbeitung und zur Vereinheitlichung bestimmter Dokumentations- und Meldepflichten stringent zu verfolgen. Gleichzeitig muss der Anspruch des Digital Omnibus auf Vereinfachung und Entlastung durch die geplanten Regelungen zu Endgerätezugriffen (Art. 88a) und maschinenlesbaren Signalen (Art. 88b) besser eingelöst werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...statt neuer Hürden auf den Weg bringen: Der Digital Omnibus..., ...statt neuer Hürden auf den Weg bringen Die angekündigten..., ... auszurichten und so den Weg für eine innovationsfreundliche...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg wäre indes eine ausdrückliche..., ...Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Weg wäre indes eine ausdrückliche..., ...Auslegungsfrage sei; über diesen Weg jedoch zweifelsfrei zur...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
    • Beschreibung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich für verbesserte politische Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit und Qualifizierung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ein. Ziel ist es, den Zugang zu Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsangeboten niedrigschwellig, flexibel und personenzentriert auszugestalten. Dabei spricht sich die BAG W insbesondere für verlässliche arbeitsmarktpolitische Instrumente, begleitende psychosoziale Unterstützung, individuelle Fallsteuerung sowie flankierende finanzielle Hilfen aus, um nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Die bestehenden Regelungen und Förderinstrumente im SGB II und SGB III sollen so weiterentwickelt werden, dass sie den besonderen Lebenslagen wohnungsloser Menschen besser gerecht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...werden. Der eingeschlagene Weg, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen..., ...erwerben. Den für den weiteren Weg ins Arbeitsleben notwendigen...
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 30.09.2024
    • Beschreibung: Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8399 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen
      2. BT-Drs. 20/11620 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...meisten Fa-milien der richtige Weg. Wenn der Förderbedarf..., ...Progression betroffen. Als Weg der Staatsfinanzierung ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... damit nur über diesen Weg „Ortsfremde“ zu Ansässigen..., ...und damit nur über diesen Weg „Ortsfremde“ zu Ansässigen...
    • Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
    • Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bartel, Kalpaka, Auf dem Weg zu einer flächendeckenden..., ...Bartel, Kalpaka, Auf dem Weg zu einer flächendeckenden...
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: Durch die Rezession und das anhaltend niedrige Wirtschaftswachstum der letzten Jahre ist Deutschland geschwächt und der Mittelstand benötigt jetzt umgehend eine Wirtschaftswende. Aufgrund dessen müssen die strukturellen Standortbedingungen umgehend verbessert werden. Durch die Maßnahmen einer Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung, einem konsequenten Bürokratieabbau und der Beseitigung angebotsseitiger Engpässe wäre der Wirtschaftsstandort Deutschland wieder in der Lage, wettbewerbsfähig zu werden. Gleichzeitig bietet die Transformation der Wirtschaft große Chancen und Risiken, denen strategisch begegnet werden muss. Zukünftig wird die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft nur durch Innovationen, Investitionen und die dafür geeigneten Rahmenbedingungen gelingen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... e.V. ist bereit, diesen Weg konstruktiv und mit der..., ...Innovationsprogramm Mittelstand kann ein Weg sein. Deutschland als...
    • Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Richtlinienvorschlag enthält unter anderem geänderte Regelungen zum Unterlagenschutz, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Zulassung, Vereinfachungen im Zulassungsverfahren, teilweise neue Definitionen und Änderungen im Bereich der Qualität und Herstellung von Arzneimitteln. Pharma Deutschland setzt sich hier unter anderem für eine schnellere Einführung der elektronischen Packungsbeilage ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 452/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vermeintlich „leichteren“ Weg eines Bezugs der betroffenen..., ...sichereren, nebenwirkungsärmeren Weg zur Bewältigung von Schmerzen...
    • Angegeben von: Bundesverband der See-und Hafenlotsen e.V. (BSHL) am 27.05.2024
    • Beschreibung: U. a. 1. § 35 (2) Nr. 6. SeeLG: Wenn auf einem Seelotsrevier das tarifliche Lotsgeld-Soll-Aufkommen nicht erreicht wird, sollen die Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Der BSHL hierzu ein Rechtsgutachten dem BMDV überreicht. 2. § 45 (3) SeeLG "Normale Inanspruchnahme": Diese dehnbare Rechtsbegriff wurde 1954 in das SeeLG eingeführt. Der BSHL fordert die Anlehnung bei der Arbeitszeitgestaltung der Seelotsen an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie und diese Festschreibung im Seelotsgesetz. 3. § 21 SeeLG: Die Haftung der Seelotsen soll auf eine, dem internationalen Standard vergleichbare Haftungsbeschränkung angepasst werden. 4. § 8 (2) SeeLG: Zulassung neuer Seelotsbewerber im Einvernehmen mit den Lotsenbrüderschaften.. 5. Einführung einer Versorgungsregelung (SeeLG) im Mutterschutz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Einnahmen der Seelotsen weg, stehen diese in Anbetracht..., ...verstrichen, so dass dieser Weg versperrt ist. Es ...
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