- Registernummer: R005166
- Ersteintrag: 10.09.2022
- Letzte Änderung: 27.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesverbandder See- und HafenlotsenPalmaille 2922767 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +494025769195
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E-Mail-Adressen:
- verband@bshl.de
- uwe.jepsen@bshl.de
- rocco.staker@bshl.de
- sven.stemmler@bshl.de
- christian.wille@bshl.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Uwe Jepsen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
210 Mitglieder am 01.05.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (6):
- Verband der Kapitäne und Schiffsoffiziere e.V. (VDKS)
- Deutscher nautischer Verein e.V. (DNV)
- Deutsche Gesellschaft für Ortung und Navigation e.V. (DGON)
- Maritimes Cluster Norddeutschland e.V. (MC)
- Hafentechnische Gesellschaft e.V. (HTG)
- Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Schifffahrt
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
(1) Zweck des Berufsverbandes der See- und Hafenlotsen ist die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder. (2) Er tritt insbesondere ein für: a) die berufliche Aus- und Weiterbildung der Lotsen, b) die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verkehrsteilnehmern und Behörden, c) die Verbesserung der Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, d) die Unterstützung und Förderung aller Initiativen für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung, e) die Zusammenarbeit mit allen Gremien und Einrichtungen, die durch die Aufgabenstellung des Lotswesens berührt werden, f) nationaler und internationaler Erfahrungsaustausch sowie Pflege der Verbindungen mit entsprechenden Verbänden des In- und Auslandes, g) Öffentlichkeitsarbeit.
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Modernisierung des Seelotsgesetzes
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Beschreibung:
U. a. 1. § 35 (2) Nr. 6. SeeLG: Wenn auf einem Seelotsrevier das tarifliche Lotsgeld-Soll-Aufkommen nicht erreicht wird, sollen die Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Der BSHL hierzu ein Rechtsgutachten dem BMDV überreicht. 2. § 45 (3) SeeLG "Normale Inanspruchnahme": Diese dehnbare Rechtsbegriff wurde 1954 in das SeeLG eingeführt. Der BSHL fordert die Anlehnung bei der Arbeitszeitgestaltung der Seelotsen an die Europäische Arbeitszeitrichtlinie und diese Festschreibung im Seelotsgesetz. 3. § 21 SeeLG: Die Haftung der Seelotsen soll auf eine, dem internationalen Standard vergleichbare Haftungsbeschränkung angepasst werden. 4. § 8 (2) SeeLG: Zulassung neuer Seelotsbewerber im Einvernehmen mit den Lotsenbrüderschaften.. 5. Einführung einer Versorgungsregelung (SeeLG) im Mutterschutz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405270005 (PDF - 30 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23