Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (72)
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 16.07.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erlaubt es anerkannten..., ...die Bundesregierung das UmwRG an völkerrechtliche Vorgaben..., ...eine Weiterentwicklung des UmwRG dringend erforderlich:..., ... bestehende Regelung im UmwRG unverändert beibehalten..., ...Eine Weiterentwicklung des UmwRG muss sich an den Prinzipien..., ...daher eine Anpassung des UmwRG – wie bereits in anderen..., ...ermöglichen lässt. Für das UmwRG könnte eine entsprechende...
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- Angegeben von: Bayer CropScience Deutschland GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erlaubt Umweltverbänden..., ... Eine Anpassung des § 3 UmwRG könnte festlegen, dass...
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Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Aktiv vom 16.10.2025 bis 20.02.2026
- Angegeben von: Michael Odenwald am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald
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Schaffung eines planungssicherhen Rahmens im Umweltrecht
Aktiv vom 16.10.2025 bis 08.01.2026
- Angegeben von: Clemens Neumann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 02.04.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 16.10.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Bayer AG am 30.06.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Schaffung eines planungssicherhen Rahmens im Umweltrecht
Aktiv vom 03.04.2025 bis 11.08.2025
- Angegeben von: Volkmar Vogel am 03.04.2025
- Beschreibung: Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Volkmar Vogel
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Anwendungsbereich des UmwRG aus fachlicher Sicht Stellung..., ...des § 64 BNatSchG in das UmwRG erachten wir für sinnvoll..., ... Verfahren, auf die das UmwRG Anwendung findet, durch..., ...die in § 1 Abs. 1a Satz 1 UmwRG-E vorgesehene Generalklausel..., ... Anwendungsbereichs des UmwRG ist in den Fällen von ..., ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 6 UmwRG vielfach nur einer von..., ...den Anwendungsbereich des UmwRG eröffnen. Demgegenüber..., ... 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b UmwRG-E - Entscheidungen über..., ...Verweis in § 1 Abs. 1a Satz 2 UmwRG-E auf § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwRG-E der Anwendungsbereich..., ...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG BVerwG, U.v. 23.6.2020..., ...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG nur Überwachungs- oder..., ...der Anwendungsbereich des UmwRG eröffnet und ob daher ..., ...der Frist des § 6 Satz 1 UmwRG bzw. des § 6 Abs. 1 Satz 1 UmwRG-E nicht angemessen und..., ... hinsichtlich derer das UmwRG für Rechtsbehelfe eröffnet..., ... 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2c UmwRG-E enthalte-ne Verweis ..., ...Satz 1 Nr. 4 Buchst. a) UmwRG-E bei echten und unechten..., ...Klagebegründungsfrist (§ 6 UmwRG, § 6 Abs. 1 UmwRG-E) sind..., ...hat die Geltung des § 6 UmwRG insofern verneint. Europa...
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesnovelle den Vorgaben der Aarhus-Konvention möglichst gut entspricht und dass sie die neuere einschlägige Rechtssprechung berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Eine..., ... Probleme des aktuellen UmwRG lösen. Nicht nur führt..., ...dass die Novellierung des UmwRG nach langem Warten nun..., ...und die Novellierung des UmwRG zügig vorangebracht ..., ...Zu § 1 UmwRG legt das BMUV zwei verschiedene..., ...das explizite Ziel, das UmwRG an die Anforderungen der..., ...früheren Änderungen des UmwRG wurde dieses Ziel verfolgt..., ...Klagegegenstände in § 1 UmwRG steht der Unions- und..., ...enumerativen Katalogs das UmwRG künftig wohl mehrmals..., ...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG bislang und auch nach ..., ...§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG leidet bislang und auch..., ... i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 UmwRG zu diesem Zeitpunkt in..., ...in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UmwRG, dass die Vereinigung ..., ... Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UmwRG, dass die Vereinigung ..., ...1 S. 1 Nr. 3 Buchst. c) UmwRG jedoch zu restriktiv..., ...1 S. 1 Nr. 3 Buchst. c) UmwRG zu eng gefasst. Eine..., ... § 5 UmwRG Die im Referentenentwurf..., ... in § 6 UmwRG ist eine Regelung, die..., .... 3 UmwRG verpasst der Referentenentwurf..., ... Absatz 1 Satz 1 Satz 1 UmwRG in die neue Nummer 5a ...