Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. am 06.09.2024
- Beschreibung: Mit dem Diskussionsvorschlag, die in die 2. Auflage gehen wird, möchte man über die Reform der Pflegeversicherung zum nachdenken geben. Das Vorhaben besteht darin die Diskussion innerhalb des Pflege Bereiches anzustoßen und der Politik zu signalisieren, dass der Pflegenotstand mit dem aktuellen Pflegeversicherungsgesetz nicht überwunden werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 14.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz soll die pflegerische Versorgung langfristig gesichert, die Pflegeattraktivität gestärkt und das Pflegepotenzial vor Ort besser genutzt werden. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert und dem demografischen Wandel sowie den sich dadurch ändernden Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung begegnet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: BeB und Diakonie fordern eine Reform des § 43a SGB XI. Der bisherige pauschale Leistungsbetrag für Pflege in Besonderen Wohnformen soll durch ein gestaffeltes, pflegegradbezogenes System ersetzt werden. Ziel ist es, pflegerische Bedarfe realistisch abzubilden, Verlegungen in Pflegeheime zu vermeiden und Pflege als integralen Bestandteil der Eingliederungshilfe zu sichern. Die Vorschläge beinhalten auch die Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Experten-Rat Pflegefinanzierung schlägt vor, zur generationengerechten Umsetzung einer Absicherung der Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten in stationären Pflegeeinrichtungen eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegekostenversicherung als Pflichtversicherung einzuführen: die Pflege+ Versicherung. Die Versicherungsunternehmen, die die Pflege+ Versicherung anbieten wollen, unterliegen einer strikten Regulierung. So herrscht Kontrahierungszwang und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Beim Versichererwechsel werden die Alterungsrückstellungen mitgegeben, zum Ausgleich unterschiedlicher Versichertenstrukturen findet ein Risikoausgleich zwischen den Versicherern statt, der den Wettbewerb zwischen den Unternehmen stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Angestrebt wird die verlässliche, planbare und dauerhafte Refinanzierung von Maßnahmen des Klimaschutzes in sozialen Einrichtungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Eine besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der Interessen der an der Versorgung mitwirkenden Personen und Berufsgruppen soll mit der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erreicht werden. Es sollen die Interessenvertretung der Pflege sowie die Patientenvertretung gestärkt werden, die Entscheidungen der Selbstverwaltung beschleunigt und die Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener ausgebaut werden. Die Diakonie bringt mit anderen Wohlfahrtsverbänden Expertise aus der Praxis und für die Betroffenen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):