Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (107)
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Fortschreibung der Regelbedarfe 2025 beim Bürgergeld
Aktiv vom 28.06.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Festlegung des gesetzlichen Existenzminimums ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Das Existenzminimum muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Preissteigerungen gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der mit dem Bürgergeld eingeführte neue Fortschreibemechanismus kann systematisch nicht überzeugen, da er zu stark vergangenheitsbezogen ist und unterjährige Preisschwankungen nicht ausgleichen kann. Diese Defizite gilt es umgehend zu korrigieren, damit in Zukunft die aktuelle Preisentwicklung besser berücksichtigt wird und keine Kaufkraftverluste eintreten. Als Umsetzungsoption schlagen die Unterzeichnenden eine Modifizierung des bis 2022 geltenden Fortschreibungsmechanismus vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erstattung des krankheitsbedingten Mehrbedarfs für medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung
- Angegeben von: Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (DIG PKU) am 15.06.2024
- Beschreibung: Einkommenssteuer-unabhängige Entlastung der betroffenen Familien vom Mehrbedarf für die im Rahmen der ernährungstherapeutischen Behandlung medizinisch notwendigen eiweißarmen Speziallebensmittel
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 22.10.2026
- Beschreibung: Krankenhäuser behandeln zunehmend Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherung. Dafür erhalten die Häuser in aller Regel keine Vergütung, denn die dafür vorgesehenen sog. Nothelferparagrafen laufen weitestgehend ins Leere. Daher sollen Krankenhäuser als Leistungserbringer einen Direktanspruch gegen den Leistungsträger auf Erstattung der Kosten für die Behandlung nicht-versicherter Patientinnen und Patienten erhalten. Dazu sollen § 25 SGB XII und § 6a AsylbLG geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.02.2025
- Beschreibung: Fortschreibung der Regelsätze in der Grundsicherung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen abwehren
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Regelsätze in der Grundsicherung sollen zusammen mit weiteren Leistungen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen Organisationen Maßnahmen vor.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) - Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Rechtslage für Menschen mit Behinderung, die oft einen Pflegegrad haben und auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Sie benötigen die Pflege in der Häuslichkeit, in Wohngruppen oder besonderen Wohnformen; eher selten in Pflegeheimen. Weiteres Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger (Pflegepersonen). Sie benötigen ebenfalls Entlastung, um die Herausforderung von Pflege, Beruf und Familie zu meistern. Schlussendlich setzt sich die Lebenshilfe auch für die Interessen der Leistungserbringer ein. Ohne sie können die o. g. Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige nicht erbracht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):