Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) am 24.06.2024
- Beschreibung: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden. Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: In dem Gesetzesvorhasben werden Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages geführt, welche die Wirkungen und Auswirkungen der Regelungen für die entsprechenden Menschen haben und wie diese abgemildert bzw. gestärkt werden können. Die wird in unterschiedlichen Formaten durchgeführt. Onlineveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, öffentliche Auftritte sowie persönliche Gepräche.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ängste aus. Ziel eines SBGG muss sein, die Existenz..., ...öffentliche Debatte um das SBGG-E hat in den letzten Monaten..., ...diesem Hausrecht (§6 Abs.2 SBGG-E) auch cis-geschlechtliche..., ...Eigenversicherung (§ 2 Abs. 2 SBGG) lehnt der TIAM e.V. jedoch..., ...entspricht (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SBGG) ist nicht tragbar. Im ..., ...zu überprüfen (§2 Abs 2 SBGG). Bei intergeschlechtlichen..., ...Begründung zu § 2 Abs. 2 SBGG ausgeführt, das Standesamt..., ...Betreuer In §3 Abs. 1 SBGG-E sollen Minderjährige ..., ... entsprechend würde das SBGG für diese Gruppe an Menschen..., ...nach den Bestimmungen des SBGG“ zu ergänzen. Zu §4..., ...solchen Frist ist auch im SBGG nicht angezeigt. Dies zeigt..., ...TIAM e.V. lehnt es ab, im SBGG eine Regelung aufzunehmen..., ...klarstellender Natur sein. Das SBGG treffe selbst keine neuen..., ...dienen. Dabei bietet das SBGG überhaupt keine Veranlassung..., ...zur Quote im Rahmen des SBGG sollte daher darauf abzielen..., ...In der Begründung zu §8 SBGG-E werden strafrechtliche..., ...mit der Waffe.“ (S50 des SBGG-E) Jedoch darf nach Art..., ...Bußgeldvorschriften des SBGG sollten daher unbedingt..., ...ein Antragsverfahren nach SBGG umzustellen. Die Dauer ..., ...sollten auch §§ 13 und 14 SBGG in den Geltungsbereich ...
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- Angegeben von: Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Durch eine Änderungsverordnung soll im Bereich des Meldewesens ermöglicht werden, bei Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages nach SBGG, Daten zu Vornamen und Geschlechtseintrag so zu übermitteln, dass neben dem neuen Geschlechtseintrag auch der bisherige Geschlechtseintrag übermittelt und gespeichert wird. Dies soll der Nachvollziehbarkeit der Identität der betroffenen Personen z.B. für die Datenstelle der Rentenversicherung und Bundeszentralamt für Steuern, §§ 6 und 9 2. BMeldDÜV dienen. Die Stellungnahme macht deutlich, dass dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre der betroffenen Person bzw. Personen einer hoch vulnerablen und schutzbedürftigen Gruppe darstellt und unverhältnismäßig ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vor der Änderung nach § 2 SBGG (Datenblatt 0702), das ...
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- Angegeben von: Frauen Aktion München am 21.04.2024
- Beschreibung: Wahrung geschlechtsbasierter Rechte von Frauen und Mädchen, Erhaltung von Lesbenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich juristisch zur Frau erklären. Hierdurch können sie jeden Raum betreten, der Frauen vorbehalten ist. Dieses Gesetz verunmöglicht Art 3 GG Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es keine Beseitigung von Nachteilen geben, es erhöht die Nachteile.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Interessen von Familien im SBGG beachten: trans* Kinder und trans* Elternteile
Aktiv vom 17.05.2024 bis 29.09.2025
- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 17.05.2024
- Beschreibung: Als eaf vermissen wir einen Fokus auf die Begleitung und Beratung des Systems Familie. Neben dem offiziellen, deklarativen Schritt der (kleinen oder großen) Lösung stehen der Umsetzung im Alltag viele Hürden im Weg. Hier hoffen wir, dass das Gesetz nachgebessert wird und Beratungsstrukturen für direkt betroffene Familienmitglieder (Eltern und Kinder von trans* Personen) ausgebaut und auf finanziell sichere Füße gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: PrOut@Work-Foundation am 26.05.2025
- Beschreibung: Die Regeln der ASVO schreibt für Sanitäreinr. und Umkleiden für größere Betriebe vor, dass diese eine geschlechtergetrennte Nutzung gewährleisten müssen. Dies kollidiert mit dem Arbeitsschutzrecht, wenn nicht-binären Personen keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, in einem ersten Schritt die Arbeitsstättenverordnung anzupassen. Bei gewerblichen Neubauten müssen die Rechtsansprüche von Menschen, welche sich aus der „dritten Option“ und dem SBGG oder dem AGG ableiten, gewährleistet werden, indem neben Toiletten für Männer und Frauen auch verpflichtend eine ausreichende Anzahl an Räumlichkeiten ohne Geschlechtsvorbehalt (Unisex) festgeschrieben wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Rona Duwe am 15.04.2025
- Beschreibung: Das Projekt zielt auf die Abschaffung eines selbst bestimmten Geschlechtseintrags, bzw. auf eine Änderung, die die geschlechtsbasierten Rechte von Mädchen und Frauen sicherstellt und den Kinderschutz gewährleistet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmekatalogs in § 6 Abs. 1 des SBGG, nach dem rechtlich jeweils...
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- Angegeben von: Sonntags-Club e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichbehandlung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den Geschlechtseintrag (SBGG) Berlin, den 25.05.2023..., ...Richtung dar, dass das SBGG einem auf Selbstbestimmung..., ...Geschlechtsidentitäten im SBGG, ohne den vormaligen Ver..., ... sich in § 10 Absatz II SBGG ein klarer, gesetzlicher..., ...ausgeführt. 1. In § 3 SBGG sollten auch Jugendliche..., ... (Abschnitt 1) 2. § 4 SBGG sollte so geändert werden..., ... 4.2) 6. § 6 Absatz 4 SBGG sollte so geändert werden..., ...Abschnitt 6) 8. Der § 9 SBGG zur Wehrpflichtigkeit im..., ...(Abschnitt 5) 9. § 11 SBGG sollte so angepasst werden..., ...keine Änderung nach dem SBGG anstreben. (Abschnitt 8..., ...nur den Namen nach dem SBGG geändert haben, sollten..., ...standsregister nach § 4 SBGG als entmündigend. Auch..., ...rechtfertigen, dass das SBGG in dieser Hinsicht eine..., ...da nach dem Entwurf des SBGG, Name und Personenstand..., ... § 2 Absatz 2 Ziffer 2. SBGG versichern, sich der ..., ...der Vornamen) Der § 6 SBGG regelt die Wirkung der ..., ... (§ 11 SBGG) stehen in starker Abhängigkeit..., ....“ Unmittelbar an § 8 SBGG schließt § 11 SBGG zum ..., ... nicht nach dem SBGG vorgenommen werden, besteht..., .... § 10 I HS 2 SBGG eröffnet Ausnahmen bei ...
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- Angegeben von: Trans-Kinder-Netz e.V. am 28.08.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Verhinderung einer diskriminierenden, Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen verletzenden Verordnung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Offenbarungsverbot des SBGG. Wir fordern das Bundesinnenministerium...