Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 06.03.2026
- Beschreibung: Es wird aufgezeigt, welche Nachteile ein Kopplungsverbot von Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen für den Schuldner hätte, weswegen ein solches Verbot nicht eingeführt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BR-Drs. 776/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Informationspflichten in § 13a Absatz 4 RDG dürften diese Situation..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat der Inkassodienstleister..., ...gemäß § 13a Abs. 4 Satz 2 RDG 1. deutlich machen, welche..., ...Informationspflicht nach § 13 Abs. 4 RDG hinausgehendes Kopplungsverbot..., ...Informationspflichten nach § 13a Abs. 4 RDG ist der Schuldner ausreichend...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... der Rechte der nach dem RDG registrierten Personen ..., ...Spannungsverhältnisses zwischen § 4 RDG und § 134 BGB, nach Konzeption..., ... Änderung des § 2 Abs. 2 RDG („einschließlich der auf..., ... im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG erlaubnisfähig ist. Registrierungsanträge..., ...Erweiterung des § 2 Abs. 2 RDG hat aus unserer Sicht zu..., ...Gläubiger war. § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ... Amtsgericht § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung..., ...Rechnung“ (§ 2 Abs, 2, 2. Alt. RDG) abgetreten wurde, weil..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde,..., ... Themenbereiche des § 11 RDG um das gesamte Zivilrecht..., ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wäre ein bedeutender Schritt...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erreicht. Der neue § 13f RDG stellt klar, dass bei (..., ...bekannt, in denen der § 13f RDG nicht beachtet oder umgangen..., ...berufsrechtlichen Vorgaben des RDG treten Pflichten aus dem..., ... neue § 13a Abs. 1 Nr. 7 RDG. Die Hinweispflicht nach..., ...mittelbar über den § 13e RDG. In den vergangenen Jahren..., ...Entsprechend der nach § 11 RDG vermittelten Sachkunde,..., ... Themenbereiche des § 11 RDG um das gesamte Zivilrecht..., ...Sachkunde folgt aus § 11 RDG. Betroffene Vorschriften..., ...ob der neue § 13a Abs. 4 RDG – Hinweispflichten bei ..., ... neue § 13a Abs. 1 Nr. 7 RDG. Die Hinweispflicht nach..., ...obwohl dieser nach § 2 Abs. 2 RDG zur rechtlichen Prüfung..., ...§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG erbringen darf, […] unter..., ... • fördern die Ziele des RDG. Dass die Aufzählung ..., ...der Rechtsgebiete des § 11 RDG erforderlich machen. Es..., ...des § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können. ..., ...Mahnverfahren (§ 2 Abs. 2 RDG) Der BDIU bekräftigt seine..., ...abgetreten wurde (§ 2 Abs. 2 RDG). In der gegenwärtigen..., ...Abtretung gemäß § 2 Abs. 2 RDG“ eindeutig zu markieren..., ...von § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können, in die..., ...von § 13 Abs. 2 und Abs. 5 RDG nachweisen können, in die...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Der vzbv plädiert für eine grundlegende Reform beim Thema Inkasso und eine gesetzgeberische An-passung im Bereich Konzerninkasso. Den mit dem Gesetzentwurf verfolgte "Lückenschluss" erach-tet der vzbv als nicht ausreichend. Der vzbv setzt sich zudem für ein Umgehungsverbot durch Inkas-sounternehmen in Bezug auf die Vertretung durch Verbraucherzentralen sowie für eine wirksame Mitteilungspflicht für Legal Tech Dienstleister gegenüber Verbraucher:innen ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) ......................., ... 1.1 Konzerninkasso, § 2 RDG-E........................., ...Sachkundeanforderungen, § 11 RDG-E........................., ...Nichtweiterverfolgung, § 13b RDG-E ........................, ...1.4 Umgehungsverbot, § 13h RDG-E ........................, ...Verhinderung des Betriebs, § 19 RDG-E ........................, ...Bußgeldvorschriften, § 20 RDG-E ........................, ...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) 1.1 Konzerninkasso, § 2 RDG-E Der Bundesgerichtshof..., ...Vorschlag zur Anpassung von § 2 RDG-E sichergestellt wird, ..., ...Nichtweiterverfolgung, § 13b RDG-E Die Einführung einer..., ...Regelung in § 13b Abs. 3 RDG-E bleibt jedoch in ihrer..., ...1.4 Umgehungsverbot, § 13h RDG-E Die Einführung eines..., .... Die Regelung des § 13h RDG-E sollte dahingehend geändert..., ...des Schuldners kann § 13h RDG-E jedoch eine Ausnahme ..., ...bisherige Regelung (§ 15b RDG) war zu eng gefasst. Für..., ... gegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 RDG ist sachgerecht und zu ..., ...warum Verstöße gegen § 13b RDG (Informationspflichten)..., ... die Pflichten aus § 13a RDG, sondern auch aus § 13b RDG verhängen kann. 2. Beratungshilfegesetz...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass für Inkassodienstleister die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anforderungen des § 11 Abs. 1 RDG an die theoretische Sachkunde..., ...Bürgerlichen Rechts im § 11 Abs. 1 RDG nicht ausschließlich die..., ...Themenbereiche des § 11 Abs. 1 RDG auf das gesamte Zivilrecht..., ...sollten in den § 11 Abs. 1 RDG aufgenommen werden. Explizit..., ...konsequenterweise in den § 11 Abs. 1 RDG aufgenommen werden. Gleiches..., ...Abrechnung über den § 13e RDG trägt maßgeblich dazu bei..., ...Schaffung des § 11 Abs. 1 RDG (BT-Drs. 16/3655, S. 66..., ...Inkassobefugnis nach § 2 Abs. 2 RDG um die auf die Einziehung..., ... Ermessensspielraums der RDG-Aufsichtsbehörden – jedoch..., ...gleichgestellt. § 2 Abs. 2 RDG definiert die Inkassodienstleistung...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
- Beschreibung: Der vzbv fordert Anpassungen (Nachschärfungen) im Rechtsdienstleistungsgesetz und die Schaffung eines eigenen Erlaubnistatbestands für Legal Tech mit der Einführung entsprechender berufsrechtlicher Pflichten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsdienst- leistungsgesetz (RDG)6 zukommt, aber beispielsweise..., ...Rechtsdienstleister nach RDG und setzen von Verbrau-..., ...Rechtsunsicherheit mit dem RDG nicht betroffen und als..., ...registrierte Personen, § 11 Abs. 1 RDG. Der vzbv tritt dafür ..., ...Aufsichtsstelle auch dem RDG selbst, vor allem im Hinblick..., ...VZBV FORDERT: § 11 Abs. 1 RDG muss ausgebaut und den ..., ...Datenschutzrecht und das RDG selbst vorzu- schreiben..., ...Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2 RDG allge- mein hat erkennen..., ... ausgewählter, durch das RDG vorgeschriebener Infor-..., ..., inwiefern die in § 13b RDG gefor- derten Informationen..., ... Der durch § 13b Abs. 2 RDG verlangte Inhalt der Erläuterung..., ...Regelung gefragt, die in § 13b RDG aufgenommen werden könnte..., ... die Pflichten aus § 13a RDG, sondern auch aus § 13b RDG verhängen können. 2.2 ..., ...Formulierung des § 13c Abs. 2 RDG bietet Verbraucher:innen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG) schreibt diesen Unternehmen..., ... Rechtsdienstleistungen (RDG)2 schreibt Legal- Tech-Anbietern..., ...arbeiten, nach § 13b Abs. 1 RDG verpflichtet, Verbraucher..., ... inwiefern die in § 13b RDG geforderten Informationen..., ... hier § 13b Abs. 1 Nr. 1 RDG nicht an- wendbar ist....
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...stellvertretend für die nach dem RDG (noch) zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Erfahrungsberichte der nach dem RDG zuständigen Aufsichtsbehörden..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG für Sie einen erheblichen..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG. Hintergrund für die dahingehende..., ...mationspflichten nach § 13a RDG Stellung genommen werden..., ...i.S.d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 RDG bei vertraglichen Forderungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG betroffen. Von allen eingeleiteten..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG zum Gegenstand. Schließlich..., ...werden (vgl. § 13e Abs. 1 RDG). Der Gesetzesbegründung..., ... bzw. § 13a Abs.1 Nr. 5 RDG mit der ersten Zahlungsaufforderung..., ...Informationspflichten selbst (BRAO/RDG) bzw. in den Vorbemerkungen..., ...Informationspflichten nach § 13a RDG erhöhen mehrheitlich die..., ....3415 und insbesondere § 13f RDG n.F.). Nach Wahrnehmung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und weiterer Gesetze und..., ... Bei Verletzung der im RDG vorgesehenen Schutzpflichten..., ...Ratenzahlungsvereinbarungen im Sinne des RDG aus dem Regelungsbereich..., ... heute gelten nach § 11a RDG klare und spezifische Informationspflichten...
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 04.08.2024
- Beschreibung: Hinweise aus der Praxis zur Anpassung der gebühren und Auslagen im RVG und den Justizkostengesetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...286, 249, 254 BGB, § 13e RDG). b.) Kleinforderungsregelung..., ...und wird mit § 13e Abs. 1 RDG nur auf die registrierten..., ...Einzelfall bedarf (§ 2 Abs. 1 RDG) oder lediglich eine Schlüssigkeits-prüfung umfasst (§ 2 Abs. 2 RDG). Das sieht aber nicht ..., ...unter Beachtung von § 13e RDG) - ein eigenständiger Anspruch...
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- Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und ist nicht Gegenstand..., ...Blick auf Bestimmungen des RDG als auch solche der BRAO...