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115 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflBG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (115)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...Streichung von §27 Abs. 2 PflBG umgesetzt wird. § ..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG aufgeweicht. Diese müssen..., ... Tätigkeiten nach § 4 PflBG kann auch in nicht-komplexen..., ...Pflegefachkraft nach § 1 PflBG erfolgen. Eine Übertragung..., ...vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, bei der Pflegefachkraft..., ...dreijährige Berufsausbildung nach PflBG an der Regelung des §27 Abs. 2 PflBG und somit an der verminderten..., ...dreijährigen Ausbildung nach PflBG in Konkurrenz gebracht..., ...PflAssEinfG der §27 Abs. 2 PflBG ganz gestrichen wird. ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichwertigkeit nach § 40 Abs. 3a PflBG kann keine wesentliche..., ... zu widerrufen. Der § 3 PflBG könnte dazu noch um einen..., ...Anerkennungsverfahren nach § 40 Abs. 2 PflBG auch berufsbegleitend ..., ...Regelung des § 40 Abs. 2a PflBG nach Einschätzung des ...
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 14.07.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie unterstützt das Pflegekompetenzgesetz mit dem Ziel, Pflegeattraktivität und Versorgungssicherheit angesichts des demografischen Wandels zu stärken. Zentrale Anliegen sind der Ausbau geriatrischer Versorgungsstrukturen und der geriatrischen Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ sowie fiskalische Anreize für die fachärztliche Weiterbildung in Geriatrie. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Pflegeberufegesetz wieder als vollwertige Träger der praktischen Pflegeausbildung zu verankern, um Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und frühzeitig spezialisiertes Personal zu binden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz PKG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...durchzuführen sind. In § 7 Absatz 2 PflBG ist zudem geregelt, dass..., ...sind gemäß § 8 Absatz 2 PflBG ausschließlich Einrichtungen nach § 7 Absatz 1 PflBG zulässig (Krankenhäuser..., ... Sinne des § 7 Absatz 1 PflBG müssen Rehabilitationseinrichtungen..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflBG nicht als Ausbildungsträger..., ...dauerhaft zu binden. Gemäß § 5 PflBG „Ausbildungsziel“ ist ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) aufzunehmen. Für den § 7 Absatz 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...generalistischen Kontext analog PflBG passend, wie es der ..., ...werden (analog zur §12 (2) PflBG). Somit wäre i.d.R. eine..., ...Aufgabenprofil, analog zum PflBG im PfleAssG beibehalten..., ...Unterschiedliche Taxonomien zwischen PflBG und PflAssG würden die..., ...Ausbildung muss analog zum PflBG und der zugehörigen PflAFinV...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... an die Ausbildung nach PflBG gegeben ist - gleiches..., ...Fachkraft-Ausbildung nach PflBG in die Pflegeassistenz-Ausbildung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...HK-Grundlagenmodul nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...HK-Zusatzausbildung nach § 14 PflBG Abs. 4 • Pflegefachperson..., ...bisherigen Regelungen nach § 14 PflBG. Die beste Nachricht..., ...Heilkundemodule nach § 14 PflBG direkt für die Regelversorgung..., ...heilkundlichen Aufgaben nach § 14 PflBG (nach Indikationsstellung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht die Trägerschaft...
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