Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Vor-schriften des...
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Vorschriften des...
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Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Sieben-Tage-Frist des MiLoG nicht unterschreiten....
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- Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
- Beschreibung: Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitgeber gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG bei geringfügig Beschäftigten...
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- Angegeben von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 13.07.2026
- Beschreibung: Die unterzeichnenden Verbände appellieren an die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Arbeitgeber maßgeblich zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 07.10.2025
- Beschreibung: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mittelfristig 14,60 Euro bringt arbeitsintensive Sonderkulturen wie Obst-, Gemüse- und Weinbau in Deutschland wirtschaftlich unter erheblichen Druck. Die höheren Lohnkosten setzen insbesondere jene Betriebe unter Druck, die auf eine Vielzahl an Arbeitskräften während kurzer Erntezeiten angewiesen sind. Die betroffenen Betriebe können dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten, wenn Löhne hier fast doppelt so hoch sind wie in vielen Nachbarländern. Der Verband fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen, die die besonderen Bedingungen in arbeitsintensiven Sonderkulturen berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 11.06.2025
- Beschreibung: Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie am 03.06.2025
- Beschreibung: Die Mindestlohnkommission soll unabhängig von politischer Einflußnahme arbeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):