Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23)
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Beschreibung: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes gemäß dem Referentenentwurf des BMF. Zielsetzung: Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
- Beschreibung: Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
Aktiv vom 11.10.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: MAHLE International GmbH am 11.10.2024
- Beschreibung: MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
- Beschreibung: en2x setzt sich für sofortige Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon-Neutral-Fuels (CNFs) betrieben werden. Diese Fahrzeuge sollen E-Fahrzeugen gleichgestellt und mit 0 g CO2/km auf die Flottengrenzwerte angerechnet werden. Erneuerbare Kraftstoffe sollen dabei zusätzlich zur THG-Quote in Verkehr gebracht und über ein massenbilanzielles Verfahren nachgewiesen werden. Zudem wird ein Carbon Correction Factor (CCF) gefordert, um den Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe an den THG-Minderungen bei der Berechnung der Flottengrenzwerte zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Breitere Ausgestaltung des E-Fuels-only-Gesetzes
Aktiv vom 11.10.2024 bis 25.06.2025
- Angegeben von: MAHLE GmbH am 11.10.2024
- Beschreibung: MAHLE begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen mit großem Nachdruck, wirbt aber für eine breitere Ausgestaltung. Dies betrifft die Berücksichtigung von Biokraftstoffen, einen zeitnahen Maßnahmenbeginn sowie auch eine positive steuerliche Behandlung des Wasserstoffmotors.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die geltende Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der „1 %-Methode“ stellt eine steuerliche Pauschalierung dar, die sachgerecht sowie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis bewährt hat. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV unterstützen wirksam den Hochlauf der E-Mobilität, was dem Klimaschutz dient. Ford setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich Ford für den Fortbestand der bestehenden Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-MalusSystem in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.10.2024
- Beschreibung: Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 17.04.2025
- Beschreibung: Das DVF spricht sich für folgende zusätzliche Schritte durch den Bund aus: Absenkung der Ladekosten durch eine Reduzierung der Stromnebenkosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen). Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos. Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes. Steuerliche Vereinfachung für Nutzung von ÖPNV, Bahn, Sharing, On-Demand-Anbietern im Rahmen von betrieblichen Mobilitätsbudgets. Folgende bestehende Maßnahmen sollten beibehalten und weiterentwickelt werden: optimierte Dienstwagenbesteuerung, Sonderabschreibung für Nullemissionsfahrzeuge, generelle Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, erweiterte Forschungszulage.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Beschluss und dringend erforderliche Umsetzung gezielter politischer Maßnahmen nach der Regierungsbildung 2025 zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands und Stärkung des Straßengüterverkehrs, Interessenvertretung für Eigenlogistik und Verlader, v.a. in den Bereichen Infrastruktur, Transformation (Antriebswende), Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer:innen und sowie zügige Umsetzung von Entbürokratisierungsmaßnahmen
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):