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39 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (39)
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- Angegeben von: IBM Deutschland GmbH am 18.06.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung ist ein zentraler Baustein zur effizienten, sicheren und patientenzentrierten Aufstellung des deutschen Gesundheitssystems. Schon heute vertrauen 16 Krankenkassen der auf IBM Rechenzentren in Deutschland laufenden elektronischen Patientenakte (ePA). Wir sorgen damit für die Sicherheit der Gesundheitsdaten von über 50 Mio. Versicherten. IBM begrüßt die Vorhaben des Koalitionsvertrages zur KI-unterstützten Behandlungs- und Pflegedokumentation, zum vereinfachten und digitalen Berichtswesen und zur Stärkung der gematik als (digitale) Vernetzerin der Akteure des Gesundheitswesens. Zudem setzt sich die IBM für den Ausbau der ePA zu einer digitalen Gesundheitsplattform, eine kooperative Regulierung sowie für die Einführung klar definierter Standards und Schnittstellen ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
- Beschreibung: Pfizer setzt sich im Rahmen gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen zur Impfversorgung dafür ein, die Versorgung mit Schutzimpfungen zu verbessern und den bestehenden leistungsrechtlichen Anspruch der Versicherten zu unterstützen. Hierzu bringt Pfizer Vorschläge zur Nutzung digitaler Potenziale, zum Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote sowie zur strukturellen Weiterentwicklung und Stärkung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Zur Unterstützung und Gesundheitsförderung insbesondere marginalisierter Gruppen bedarf es dem Ausbau digitaler Angebote (z.B. Telepharmazie), um eine adäquate und kontinuierliche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Pharmazeut*innen sollen hierfür angemessen geschult und ausgebildet werden. Ebenfalls sollen Pharmazeut*innen so ausgebildet werden, dass sie optimal Gesundheitsinformationen kommunizieren können und somit zur Steigerung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung beitragen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 15.05.2026
- Beschreibung: Ziel einer wirksamen Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ist es, Daten, Prozesse und Technologien so zu verbinden, dass digitale Innovationen schneller, skalierbar und regelhaft in die Versorgung gelangen. Der Referentenentwurf schafft hierfür wichtige Grundlagen bei Datenzugang, Interoperabilität und digitaler Infrastruktur und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale und KI-basierte Anwendungen ihr Potenzial zur Entlastung von Fachkräften und zur Effizienzsteigerung jedoch voll entfalten können, reicht der Entwurf in seiner aktuellen Form noch nicht aus. Der ZVEI fordert praxistaugliche Nutzungsrechte, klare regulatorische Leitplanken sowie verlässliche Verfahren für Bewertung, Finanzierung und Erstattung und legt hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDig)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 04.11.2025
- Beschreibung: Der BMC wirbt für ein interprofessionelles, wohnortnahes und digital erweitertes Primärversorgungssystem mit standardisierter Erst- und Bedarfseinschätzung, vernetzten Primärversorgungseinheiten mit Team- und Koordinationsfunktion sowie verlässlicher Terminvermittlung als Bestandteil einer TI-Primärversorgung. Digitaler Versorgungseinstieg, elektronische Überweisung, ePA und bidirektionaler Datenaustausch sollen zu einem durchgängigen Versorgungspfad verbunden werden. Ziel ist eine verbindliche Anschlusslogik mit klaren Zuständigkeiten, Rückmeldungen und einem digital gestützten Versorgungsplan. Flankierend sollen Interoperabilität, offene Schnittstellen, Telemedizin, Open Notes, Prävention und weitere Gesundheitsberufe eingebunden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 17.05.2026
- Beschreibung: Einordnung der vielfältigen Änderungen und Anpassungen hinsichtlich Abbildbarkeit im Versorgungsalltag
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
- Beschreibung: Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...
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- Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des GeDIG ein. Dazu gehören die einheitliche Einführung einer Forschungskennziffer, die Erleichterung datenschutzkonformer Datenverknüpfungen, verbindliche Abstimmungsverfahren zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie klare Zuständigkeiten für Zugangsstellen zu Gesundheitsdaten. Bestehende onkologische Dateninfrastrukturen und Kompetenzverbünde sollen berücksichtigt werden. Für gemeinwohlorientierte Forschung sind bürokratiearme Zugangsverfahren sowie Gebührenbefreiungen oder -reduzierungen vorzusehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen..., ...Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen...