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17 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (17)
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- Angegeben von: SKM Bundesverband e.V. am 11.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme des SKM Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
- Beschreibung: Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Spenderkinder am 02.07.2026
- Beschreibung: Recht des Kindes auf Informationen über seine Abstammung, Umgangsrechte des Kindes und von leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: FE-Netz e.V. - Deutsche Vereinigung von Familien nach Eizell- und Embryonenspende am 02.07.2026
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft das Gesetzgebungsvorhaben zur Modernisierung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG). Das konkrete Ziel der Einflussnahme ist die Verankerung einer expliziten gesetzlichen Bereichsausnahme für Eizell- und Embryonenspenderinnen und -spender im Rahmen des neu zu regelnden Umgangsrechts des leiblichen, nicht rechtlichen Elternteils (§ 1691 BGB-E), um unkalkulierbare Umgangsansprüche gegenüber den bestehenden Familien auszuschließen. Zudem wird die gesetzliche Anerkennung eines eigenen, rechtssicheren Status für die Drittpartei-Reproduktion im BGB sowie die Schaffung staatlich regulierter Registerlösungen zur Absicherung des Rechts des Kindes auf Herkunftskenntnis bezweckt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Beschreibung: Bei der Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sollte auf das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung verzichtet werden, wenn eine befürwortende Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission vorliegt. Auch im Recht des Behandlungsvertrages sollte mit Blick auf die Einwilligung ausdrücklich geregelt werden, dass bestimmte Minderjährige Erklärungen selbst rechtswirksam abgeben können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Trans-Kinder-Netz e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Mit dem Entwurf sollen die im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgesehenen Vereinbarungen umgesetzt werden, sich bei Reformen des Familienrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen (KoaV Zeilen 2904-2909). Hierbei beabsichtigen wir sicherzustellen, dass die Rechte von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Selbstbestimmung in Fragen der Geschlechtsidentität gewahrt bzw. angemessen berücksichtigt werden und im Einklang mit den UN-Kinderrechten stehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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