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52 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Gesetz gegen Digitale Gewalt"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (52)

    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Neue Maßnahmen zur Beendigung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken. Außerdem sollte das Gesetz Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten.
  • Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

    Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...bmj-stellt-eckpunkte-fuer-ein-gesetz-gegen-digitale-gewaltvor/ 4. Verbindung..., ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt des Bundesministeriums...
  • Umsetzung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt

    Aktiv vom 03.07.2024 bis 17.06.2025

    • Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 03.07.2024
    • Beschreibung: Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist es, den Referentenentwurf, der aus dem Eckpunktepapier des des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen soll, aus zivilgesellschaftlicher Sicht nachzubessern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums...
    • Angegeben von: Institute for Strategic Dialogue gGmbH am 30.06.2026
    • Beschreibung: Das Ausmaß digitaler Gewalt stellt ein großes Problem für die Demokratie dar. ISD Germany empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz, zu dem insbesondere die Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt gehört. ISD Germany hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vom 16. April 2026 eingereicht.
    • Angegeben von: Stiftung Digitale Chancen am 28.06.2024
    • Beschreibung: Einflussnahme dahingehend, das bereits im Jugendschutzgesetz, § 10a verankerte Schutzziel der persönlichen Integrität auch in die Zielsetzung des Gesetzes gegen Digitale Gewalt aufzunehmen, Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sowie Angebote zur Vermeidung oder Reduzierung von Interaktionsrisiken gesetzlich zu verankern sowie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie sie im Digital Services Act vorgesehen sind, in das Gesetz aufzunehmen.
    • Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 04.08.2026
    • Beschreibung: Das Weizenbaum-Institut begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, empfiehlt jedoch Nachbesserungen für einen wirksamen, betroffenenorientierten Rechtsschutz. Der Anwendungsbereich darf nicht verengt werden; Auskunftsansprüche sollen auch Messengerdienste erfassen. Hürden wie das Erfordernis einer „schwerwiegenden“ Persönlichkeitsverletzung, hohe Kostenrisiken und fehlende Beratung sind abzubauen. Erforderlich sind technologieneutrale Beweissicherung, psychosoziale Prozessbegleitung, spezialisierte Staatsanwaltschaften, c/o-Adressen zum Schutz Betroffener und ein Verbandsklagerecht. Zudem sollten DSA-Zuständigkeiten klar geregelt und systemische Formen digitaler Gewalt stärker auf EU-Ebene bekämpft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
  • Digitales Gewaltschutzgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026

    • Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es ist für den Zentralrat sehr wichtig, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Straftaten wie Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in den Blick nimmt, die sich immer wieder gegen Sinti und Roma und insbesondere die Opfer des Holocaust an unserer Minderheit richten. Schon einmalige rechtswidrige Taten müssen dabei die Grundlage von Accountsperren sein, denn sie bedrohen den gewaltfreien und demokratischen Diskurs im Internet. Zudem hält der Zentralrat ein Verbandsklagerecht und eine Prozessstandschaft für sehr wichtig.
    • Angegeben von: SUPERRR Lab SL gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Im April 2023 veröffentlichte das BMJ ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum soll es dadurch einfacher werden, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Eckpunktepapier haben wir in unserer Stellungnahme auf folgende Punkte Bezug genommen: Eine klare Definition von digitaler Gewalt und ihren unterschiedlichen Ausprägungen ist dringend notwendig, um den Geltungsbereich des Gesetzes zu schärfen. Ein Ausbau bestehender Betreuungs- und Beratungskapazitäten für Betroffene ist der Kompetenzausweitung für digitale Überwachung und Vorratsdatenspeicherung vorzuziehen.
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt I. Vorbemerkung..., ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Dass..., ...derzeit geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Ergänzend ..., ...Strafbarkeitsschwelle beim Gesetz gegen digitale Gewalt stellt der ...
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