Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (41)
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Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...bmj-stellt-eckpunkte-fuer-ein-gesetz-gegen-digitale-gewaltvor/ 4. Verbindung..., ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt des Bundesministeriums...
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Umsetzung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 03.07.2024 bis 17.06.2025
- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 03.07.2024
- Beschreibung: Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist es, den Referentenentwurf, der aus dem Eckpunktepapier des des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt entstehen soll, aus zivilgesellschaftlicher Sicht nachzubessern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums...
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- Angegeben von: Stiftung Digitale Chancen am 28.06.2024
- Beschreibung: Einflussnahme dahingehend, das bereits im Jugendschutzgesetz, § 10a verankerte Schutzziel der persönlichen Integrität auch in die Zielsetzung des Gesetzes gegen Digitale Gewalt aufzunehmen, Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sowie Angebote zur Vermeidung oder Reduzierung von Interaktionsrisiken gesetzlich zu verankern sowie Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie sie im Digital Services Act vorgesehen sind, in das Gesetz aufzunehmen.
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Digitales Gewaltschutzgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
- Beschreibung: Es ist für den Zentralrat sehr wichtig, dass das Gesetz gegen digitale Gewalt auch Straftaten wie Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in den Blick nimmt, die sich immer wieder gegen Sinti und Roma und insbesondere die Opfer des Holocaust an unserer Minderheit richten. Schon einmalige rechtswidrige Taten müssen dabei die Grundlage von Accountsperren sein, denn sie bedrohen den gewaltfreien und demokratischen Diskurs im Internet. Zudem hält der Zentralrat ein Verbandsklagerecht und eine Prozessstandschaft für sehr wichtig.
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- Angegeben von: SUPERRR Lab SL gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im April 2023 veröffentlichte das BMJ ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Für Betroffene von Rechtsverletzungen im digitalen Raum soll es dadurch einfacher werden, ihre Rechte durchzusetzen und weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Eckpunktepapier haben wir in unserer Stellungnahme auf folgende Punkte Bezug genommen: Eine klare Definition von digitaler Gewalt und ihren unterschiedlichen Ausprägungen ist dringend notwendig, um den Geltungsbereich des Gesetzes zu schärfen. Ein Ausbau bestehender Betreuungs- und Beratungskapazitäten für Betroffene ist der Kompetenzausweitung für digitale Überwachung und Vorratsdatenspeicherung vorzuziehen.
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Justiz zum Gesetz gegen digitale Gewalt I. Vorbemerkung..., ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Dass..., ...derzeit geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt. Ergänzend ..., ...Strafbarkeitsschwelle beim Gesetz gegen digitale Gewalt stellt der ...
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Bundestagswahl 2025
Aktiv vom 15.08.2025 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14262
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung -
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14262
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... werden. • Gesetz gegen digitale Gewalt: Digitale Gewalt..., ...Forschungsdatengesetz 6 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt 8 2.3 Änderungen..., ...Bundestagswahl 2025 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt Im April 2023..., ...Arbeiten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auch in der..., ...des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt, abrufbar ..., ...wurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ergeben sich..., ...effektiv. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte daher..., ...Gewalt Das Gesetz gegen digitale Gewalt stellt einen..., ... Durch das Gesetz gegen digitale Gewalt können somit...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 28.02.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für klare Abgrenzungen zwischen Games-Plattformen und sozialen Netzwerken. Games sind keine sozialen Netzwerke, sondern klar strukturierte Spielräume mit begrenzter und gezielter Kommunikation. Wo Kommunikation möglich ist, sorgen Community-Management, Filter und Moderation längst für Schutz. Eine gesetzliche Gleichbehandlung mit sozialen Netzwerken verkennt die Realität und würde ins Leere greifen. Games brauchen passgenaue, sachgerechte Regelungen und keine pauschale Ausweitung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf seiner ..., ...Game nach dem Gesetz gegen Digitale Gewalt, obwohl es ...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ... Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...