Regelungsvorhaben
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21 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (21)
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 27.02.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, die Neuregelung des Passiv-Aktiv-Transfers nur für Neuförderungen verbindlich zu gestalten, die Berufsberatung im SGB III neu zu gestalten, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
- Beschreibung: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesinitiative ist die Umsetzung des Koalitionsauftrags zur Reform / Abwicklung der Bürgergeldreform. Die Vorschläge beinhalten in verschiedenen Aspekten Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten – so sollen etwa Sanktionen verschärft, Schonvermögen reduziert und Wohnkosten gedeckelt werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind: Keine Änderungen beim Vermögensschonbetrag gem. SGB II, sondern eine Übertragung der bisherigen Regelungen in das SGB XII; keine Verschärfung bei den Kosten für die Unterkunft und Heizung gem. § 35 SGB XII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe am 05.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche DepressionsLiga e. V. am 24.02.2026
- Beschreibung: - Verzicht auf Regelungen, die psychisch erkrankte Menschen strukturell unter Druck setzen oder implizit verdächtigen. - Schutz der Wohnsicherheit und Streichung der Vermieterrüge als Voraussetzung der Kostenübernahme. - Sozialpolitik, die Stabilität, Vetrauen und psychosoziale Unterstützung stärkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Qualifizierungsanteile in Arbeitsgelegenheiten ermöglichen
Aktiv vom 27.02.2026 bis 21.04.2026
- Angegeben von: Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 27.02.2026
- Beschreibung: Ergänzung von §16d SGB II dahingehend, dass Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsanteile enthalten können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/4087
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):