Regelungsvorhaben
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28 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (28)
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- Angegeben von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Der IB fordert, die Lebensrealität junger Menschen und ihrer Familien in prekären Lebenslagen in der Gesetzgebung ernst zu nehmen. Existenzsichernde Leistungen wie die Übernahme der Wohnkosten und der Regelsatz dürfen nicht zur Disposition stehen. Die Jugendsozialarbeit kennt die Lebensrealitäten dieser Zielgruppe und braucht einen adäquaten Platz in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit. Junge Menschen brauchen Sicherheit-nicht Sanktionen'!
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
- Beschreibung: Ein Sozialstaat lebt davon, dass er als fair, verlässlich und wirksam wahrgenommen wird – von den Menschen, die Unterstützung benötigen, ebenso wie von denen, die ihn tragen und finanzieren. Die Reform der Grundsicherung verfolgt das Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern. Unsere Sorge ist, dass die Reform dieses Ziel in zentralen Punkten verfehlt: Sie erhöht den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten kann, und verschärft die Situation von Menschen, die Verantwortung tragen – insbesondere für ihre Kinder und andere Angehörige. Link zum Brief: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2026_02_19_SGB-II-Reform-gefaehrdet-Familien_Verbaende-fordern-Nachbesserungen_endg_Logoteppich.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch..., ...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf formuliert das Ziel, die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB-II-Leistungsbezug deutlich zu reduzieren. Die Diakonie Deutschland hält die im Entwurf enthaltenen Regelungen dafür nicht geeignet und kritisiert insbesondere die verschärften Sanktionsregelungen. Sanktionen treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten. Außerdem sieht die Diakonie die Gefahr von Wohnruamerlust und Wohnungslosigkeit durch die geplanten Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch..., ...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 27.02.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben nimmt vielfach Verbesserungen der Rechtsposition von SGB II-Leistungsberechtigten zurück. Diese reichen von einer restriktiveren Gestaltung bei der Definition von Hilfebedürftigkeit (etwa Karenzzeit Vermögen, Neuregelung Schonvernögen), über Restriktionen bei der Erstattung der Wohnkosten bis hin zu erheblich ausgeweiteten und verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden vom Verband kritisiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins regt an, die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 u. 4 SGB II beizubehalten, eine frühzeitige Beratung von Alleinerziehenden durchzuführen, den Vollzug der Karenzzeit der KdU durch gesetzliche Klarstellungen rechtsicher zu gestalten, Leistungsberechtigte ausreichend zu beraten, die Hinweispflicht (§ 22 Abs. 1a SGB II) als Sollregelung zu gestalten, wirksame Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen flankierend einzuführen, eine vertikale Einkommensanrechnung im SGB II einzuführen sowie das Einkommen erst im Folgemonat anzurechnen, die Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch...
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 24.11.2025
- Beschreibung: Gesundheit ist ein Menschenrecht. Dies ist im Sozialstaat Deutschland nicht für alle Menschen gleichermaßen und ausreichend sichergestellt. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Menschen ohne festen Wohnsitz. Der Zugang zu Beratung sowie zu medizinischen und psychosozialen Gesundheitsleistungen ist durch unterschiedliche Maßnahmen zu gewährleisten, unter anderem durch angemessene existenzsichernde Leistungen, niedrischwellige Unterstützungsleistungen und die Verringerung von gesundheitszlicher und sozialer Ungleichheit. Gesundheit ist unteilbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind: Keine Änderungen beim Vermögensschonbetrag gem. SGB II, sondern eine Übertragung der bisherigen Regelungen in das SGB XII; keine Verschärfung bei den Kosten für die Unterkunft und Heizung gem. § 35 SGB XII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Gesetzesinitiative ist die Umsetzung des Koalitionsauftrags zur Reform / Abwicklung der Bürgergeldreform. Die Vorschläge beinhalten in verschiedenen Aspekten Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten – so sollen etwa Sanktionen verschärft, Schonvermögen reduziert und Wohnkosten gedeckelt werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):