Regelungsvorhaben
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27 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 28.07.2025
- Beschreibung: Aufgrund der neuen Regeln zum Nachhaltigkeitsiegel sehen sich Umwelt-NGOs mit der Problematik konfrontiert, dass entsprechend der unklaren Definition von Nachhaltigkeitssiegeln jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt bzw. am PoS durch das neue per-se-Verbot des Anhangs zum UWG-E Z 2a praktisch unmöglich gemacht wird. Wir regen daher an, in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bioland e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen. Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Markenverband am 07.07.2026
- Beschreibung: Verhindern, dass das Regulierungsniveau ohne Not noch über die EU-Vorgaben hinaus anheben wird. Die Vorgaben der Richtlinie sollen ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Außerdem sollten, mit Blick auf die zahlreichen, aus der Richtlinie übernommenen unbestimmten Rechtsbegriffe, in der Begründung Konkretisierungen zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgenommen werden. Das Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie muss geklärt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 02.07.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt sich die AöL für eine praxisgerechte Berücksichtigung bestehender Bio-Zertifizierungen und anerkannter Verbandsstandards ein. Ziel ist es, die Nutzung allgemeiner Umweltaussagen für entsprechend zertifizierte Produkte zu ermöglichen und angemessene Übergangs- bzw. Aufbrauchfristen vorzusehen, um unnötige Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2025
- Beschreibung: Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Ausdehnung auf B2B-Geschäfte verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
- Beschreibung: Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen wird deutlich verbessert. Zentrale Aspekte fallen allerdings hinter die EU-Richtlinie zurück, die dem Entwurf zu Grunde liegt, beziehungsweise sind noch unzureichend geregelt. Wir fordern eine Ergänzung durch die geplanten Regelungen der Green Claims Directive, insbesondere eine Vorab-Prüfung von Werbaussagen mit Umweltvorteilen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 19.08.2025
- Beschreibung: Anpassungen UWG / hier: nationale Umsetzung EmpCo
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EmpCo-RL in dtsch. Recht sollen Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Es bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt durch Unternehmen und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Umweltverbänden unmöglich gemacht und diesen Organisationen die wirtschaftliche Grundlage für die Verfolgung ihrer anerkannten Zielsetzungen entzogen würde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...