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94 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"37. BImSchV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (94)

    • Angegeben von: GP JOULE GmbH am 22.05.2025
    • Beschreibung: Schaffung von Rechtssicherheit für Stromhändler / BKV als Vertragspartner. Die Unsicherheit ergibt sich aus der Formulierung in der RED II, den FAQ der Kommission und der 37. BImSchV. Rechtssicher setzt man den Delegated Act also nur um, indem der Stromhändler als Dienstleister und nicht als Vertragspartner auftritt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Kommission und der 37. BImSchV. Rechtssicher setzt..., ...6 Abs. 1 Ziff. 2 der 37. BImSchV: "direkt oder über ...
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...geschafft, dass das BMUV die 37. BImSchV vorgelegt hat und im..., ... Damit läuft die 37. BImSchV in Bezug auf RFNBOs..., ...RFNBO-Mindestquoten nach §3a der 37. BImSchV. • Die Ausweitung..., ...Absatz 2a in § 19 der 37. BImSchV vor: „(2a) Abweichend...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...reduziert werden (§3 37. BImSchV). 4. Die Gültigkeit...
    • Angegeben von: Neste Germany GmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung setzt neue europäischen Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe um. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. Neste setzt sich für folgende Aspekte ein: - THG-Quote und Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe anheben - RFNBOs als Zwischenprodukt auch für Bioraffinerien anerkennen (§ 3 Absatz 7)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
      2. BT-Drs. 20/10131 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024)
      3. BT-Drs. 20/10646 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV) Die frühzeitigen..., ...Erfüllungsaufwandes der Novelle der 37. BImSchV Neste empfiehlt ...
    • Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Verordnung setzt neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe um. Insbesondere werden Anforderungen festgelegt an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen. DGA setzt sich für die Anhebung der THG-Quote und des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe sowie die Anerkennung von RFNBOs als Zwischenprodukt auch für Bioraffinerien (§ 3 Absatz 7) ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
      2. BT-Drs. 20/10131 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 1. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024)
      3. BT-Drs. 20/10646 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...13k-Maßnahmen i.V.m. mit § 4 37. BImSchV Des Weiteren muss ..., ...Elektrolyse-Anlagen nach § 4 37. BImSchV („Direktanlagen“), ..., ...einer Anlage nach § 4 37. BImSchV behalten, wenn diese..., ...Ursprungs gemäß § 9 Abs. 2 37. BImSchV i.V.m. § 13k EnWG verwendet...
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10159 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Hynamics Deutschland GmbH am 14.08.2025
    • Beschreibung: Hynamics plädiert dafür, die im Delegierten Rechtsakt 2023/1184 festgelegten aktuellen Strombezugskriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf das Jahr 2035 zu verschieben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz für Mobilität und Energie e.V. (afm+e) am 17.06.2024
    • Beschreibung: Der AFM+E setzt sich dafür ein, dass der Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch entsprechende Regularien auf deutscher und europäischer Ebene gestützt wird. Zu restriktive Vorgaben wie bspw. zu zeitlicher und räumlicher Korrelation bei der Herstellung von grünem Wasserstoff betrachtet der Verband als kontraproduktiv, da diese den Hochlauf insbesondere im nicht-europäischen Ausland massiv behindern würden. Daher plädiert der AFM+E für die Überarbeitung der Delegated Acts, um die Kriterien für grünen Strom grünen Wasserstoff und grünes CO2 so zu definieren, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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