Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (286)
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Einführung der elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze
Aktiv vom 28.06.2024 bis 21.07.2025
- Angegeben von: DATEV eG am 28.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung der Einführung der elektronischen Rechnung mit dem Ziel, die mittelstandsfreundliche Digitalisierung voranzutreiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10410
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) - Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396 -
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BT-Drs. 20/10410
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des §4 Abs. 16 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V.
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anwendung der nach Art. 211 Abs. 2 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eingeräumten Möglichkeit zur Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug auf Grundlage des Evaluationsberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer und dem einvernehmlichen Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: „Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.“ (ZDS, 2024)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Lufthansa Cargo AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG Artikel 211 wie in den meisten EU-Nachbarstaaten für fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, Kostensenkung für Wirtschaft, Stärkung der Logistik und Vermeidung unnötig langer Transportwege beim Güterimport.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 27.06.2024 bis 19.12.2024
- Angegeben von: Aareal Bank AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Besteuerung von Verwaltungsleistungen von Konsortialführern sowie Plausibilisierung der haushalterischen Auswirkungen einer Umsatzsteuerbefreiung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: ProVeg e. V. setzt sich aktuell für die Senkung des Umsatzsteuersatzes für pflanzliche Milchalternativen auf 7 % ein. Abweichend von der Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für Grundnahrungsmittel, zu denen auch Kuhmilch zählt, gilt in Deutschland der Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 % für alle pflanzlichen Milchalternativen. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Aus Gründen des Klimaschutzes, des sozialen Ausgleichs sowie der Förderung der heimischen Landwirtschaft setzte sich ProVeg e. V. 2022 und 2023 mit der “0 % fürs Klima”-Kampagne für eine Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % für pflanzliche Produkte ein. Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme ist damit eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes (USt.) bzw. eine Änderungen der Jahressteuergesetznovelle, die im Bundesministerium der Finanzen beheimatet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Flix SE am 26.06.2024
- Beschreibung: Seit 2020 werden in Deutschland (in keinem anderen EU-Staat) Fahrten mit dem Fernbus mit 19% besteuert, während Fahrten mit vergleichbar klimafreundlichen Verkehrsmitteln (SPFV, ÖPNV) mit 7% besteuert werden. Das Ziel ist es, eine einheitliche Besteuerung öffentlicher Verkehrsmittel in Deutschland und eine entsprechende Anpassung des UStGs zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):