Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (269)
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: 1. Langfristig: Einführung eines „Vollkasko“-Prinzips der gesetzlichen Pflegeversicherung (vollständige Übernahme der Kosten für die erforderliche Pflege) 2. Kurzfristig: Deutliche Erhöhung der Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI, flexible Inanspruchnahme vorhandener SGB XI-Leistungen 3. Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 4. Vollständige Übernahme von notwendigen Investitionskosten 5. Klarstellung des freien Wahlrechts der pflegerischen Versorgungsform 6. Förderung alternativer Wohnformen, Unterstützung innovativer Versorgungsformen 7. Rechtssichere, vollständige und zeitnahe Refinanzierung von Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege 8. Lockerung von Fachkraftquoten 9. Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge digital geschlossen werden dürfen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
- Beschreibung: Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.05.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten, auch bereits im Rahmen der Pflegeausbildung. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege. Die DKG wird im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen versuchen, die krankenhauskonforme Umsetzung der Heilkundeübertragung sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Centre for Planetary Health Policy am 07.10.2026
- Beschreibung: Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Des weiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
- Beschreibung: Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Pflegemanagement e.V. am 31.07.2026
- Beschreibung: Trotz GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die pflegerische Versorgung sichergestellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) - Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Rechtslage für Menschen mit Behinderung, die oft einen Pflegegrad haben und auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Sie benötigen die Pflege in der Häuslichkeit, in Wohngruppen oder besonderen Wohnformen; eher selten in Pflegeheimen. Weiteres Ziel der Einflussnahme ist die Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger (Pflegepersonen). Sie benötigen ebenfalls Entlastung, um die Herausforderung von Pflege, Beruf und Familie zu meistern. Schlussendlich setzt sich die Lebenshilfe auch für die Interessen der Leistungserbringer ein. Ohne sie können die o. g. Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige nicht erbracht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die BWKG fordert, dass die Refinanzierung von Tarifsteigerungen weiterhin über das SGB XI und SGB V sichergestellt bleiben muss. Die Nachfolgeregelungen für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege müssen ausgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):