Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (152)
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.11.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 08.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 17.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der VCI setzt sich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes im Sinne der Technologieoffenheit (u.a. auf weitere H2-Produktionsanlagen) ein. Die Ungleichbehandlung von H2-Projekten und anderen Industrieprojekten im Bereich der Verfahrensbeschleunigung wird kritisiert. IED-Vorgaben sollten sowohl im BImSchG als auch im Referentenentwurf der 4. BImSchV unverändert umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: thyssenkrupp Uhde GmbH am 12.06.2024
- Beschreibung: Als Anbieter von Technologie- und Infrastrukturlösungen für Wasserstoff und dessen Derivaten ist thyssenkrupp Uhde an einer Beschleunigung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft interessiert. Insbesondere setzen wir uns für eine Stärkung und Förderung der Infrastrukturen für den erforderlichen Import von Derivaten, wie Ammoniak und Methanol ein. Ein Fokus unserer Argumentation liegt auf den erforderlichen Crackern zur Aufspaltung von Ammoniak.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/3203
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/2506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Aktiv vom 28.05.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Festschreibung von Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse im § 4 WassBG. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, eine ausdrückliche und verbindliche Klarstellung in § 4 WassBG zu erreichen, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung und des Wasserhaushalts von der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung für Wasserstoffprojekte unberührt bleiben. Dies soll sicherstellen, dass die öffentliche Wasserversorgung priorisiert wird und Nutzungskonkurrenzen frühzeitig vermieden werden, bevor der Wasserstoffhochlauf erfolgt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorverfahrens nach § 68 VwGO. Satz 1 findet keine Anwendung..., ...ist. Der in § 75 Satz 2 VwGO genannte Zeitraum von drei...
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- Angegeben von: Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit am 16.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Zeugnisverweigerungsrechts gelten gem. § 98 VwGO im Verwaltungsprozess und...