Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (132)
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- Angegeben von: EVVC e.V. - Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. am 25.04.2024
- Beschreibung: Einer Neuregelung der Vorschriften für das Sicherheitsgewerbe steht der EVVC offen gegenüber. Der vorliegende Referentenentwurf kann aus Sicht der Deutschen Messe-, Sport- und Veranstaltungswirtschaft allerdings zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Notwendigkeit und den Einsatz von Sicherheitsdienstleistungen führen. Er sollte inhaltlich und in seiner Begründung und Erläuterung zu den einzelnen Vorschriften, zum Teil deutlich präzisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne von § 34a Absatz 1 GewO ihre Einsatzbereiche in...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) zulässig sein. Aus praktischer...
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., .... Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ... Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wer die gemäß §§ 34d, 34e GewO erforderlichen Nachweise...
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- Angegeben von: #GenoDigital am 31.07.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform und setzen uns ein für: - die Vollendung der umfassenden Digitalisierung - eine Öffnung des Förderzwecks für innovative und digitale Genossenschaftsmodelle - eine wettbewerbsfähige Eintragungszeit ins Genossenschaftsregister: 10 statt 20 Werktage - eine zeitgemäße Prüfungsdauer von Gründungen: 10-Werktage-Regelfrist für die Gründungsprüfung - eine öffentliche Datenbank über alle genossenschaftliche Prüfungsverbände - die Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinst- und kleine Genossenschaften durch Anhebung der Schwellenwerte - Genossenschaften als attraktive Wahlmöglichkeit für Unternehmensnachfolgen - digitale Schwarmfinanzierung - einen Mutualitätsfonds
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vermögensanlageplattformen nach GewO § 34f akkreditiert. Mit...
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Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Aktiv vom 01.11.2024 bis 28.04.2026
- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 01.11.2024
- Beschreibung: Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geworden, wozu auch in § 34c GewO eingeführte Weiterbildungsverpflichtung..., ... aber nach § 34c Abs. 2 GewO nur versagt, wenn der Antragsteller..., ...gibt, so etwa nach § 34i GewO für den Immobiliardarlehensvermittler...
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (11):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 80 der Gewerbeordnung (GewO)86, der die Festsetzung..., ...Apotheker“ (§ 80 Abs. 1 GewO) betrifft,87 verdeutlichen..., ... § 80 Abs. 1 i.d.F. der GewO für den Norddeutschen Bund..., ... 87 Dazu von Landmann, GewO, Kommentar, Bd. 1, 5. Aufl..., ... (Kommentierung zu § 80 GewO). 28 Preisspannenverordnung88..., ...Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, Kommentar, 9. Aufl. 2020...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Klarstellungen im Allgemeinen. Die geplante Erweiterung der Digitalen LohnSchnittstelle (§ 4 Abs. 2a LStDV-E) zur verpflichtenden elektronischen Bereitstellung von Daten wird kritisiert und eine Abstimmung mit den Personalabrechnungssoftware angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO 2025) ändert diverse steuerliche Verordnungen. Der BDI setzt sich für sachgerechte und bürokratiearme Regelungen ein, insbesondere bei folgenden Regelungsvorhaben: Keine praxisferne Beschränkung der zulässigen Sachverständigen, deren Gutachten anerkannt werden sollen, um von der Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach § 9b Abs. 1 EStDV-E abzuweichen oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes nachzuweisen; praxistaugliche Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle zur verpflichtenden Bereitstellung von Daten aus Vor- und Nebensystemen und die Zusammenfassung der Daten für dieselbe Betriebsstätte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus praktischer...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...öbuv-Sachverständige (§§ 36, 36a GewO) – zulässig sein. Aus ...