Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen. Der DAV..., ...Registerinhalts im Sinne des § 2 StiftRG um die Verwaltungsanschrift..., ...vgl. § 2 Nr. 5 und Nr. 7 StiftRG) wird dem Gläubiger der..., ...Stiftungsregister (§ 15 StiftRG), soweit es sich um öffentliche..., ...Verordnungsermächtigung (§ 19 StiftRG) gedeckt sind. Dies gilt...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 04.06.2026
- Beschreibung: Die Verschiebung des Stiftungsregisterstarts auf den 1. Januar 2028 birgt die Chance notwendiger, auch einfachgesetzlicher Nachbesserungen. Durch ein abgestuftes Einsichtsrecht muss analog den Regelungen zum Transparenzregister (Berechtigtes Interesse entspr. dem ZFG) sichergestellt werden, dass die angestrebte Transparenz nicht zulasten der Privatsphäre und Sicherheit der einzutragenden Personen geht. Die durch die parallele Meldepflicht im Transparenzregister (§ 20 GwG) und im neuen Stiftungsregister entstehende Doppelbelastung muss durch eine Registerverknüpfung aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters (StiftRV) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der BDI begrüßt den Referentenentwurf und die Ausweitung notarieller Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts (bspw. die Online-Gründung von Aktiengesellschaften sowie KGaA). Der Entwurf des BMJV sollte jedoch entschlossen weitere beurkundungspflichtige Maßnahmen für das notarielle Online-Verfahren öffnen (bspw. Abtretung von GmbH-Anteilen oder Umwandlungsvorgänge).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):