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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw - IBG)"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes - Bundesverband e.V. am 30.06.2026
    • Beschreibung: Ziele des Gesetzes sind die Beschleunigung der Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr und die Sicherstellung eines resilienten Betriebs derselben. Zur Erreichung der genannten Ziele werden mit diesem Entwurf die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die die Steigerung der jährlichen Investitionen in militärische Infrastruktur, eine beschleunigte Umsetzung von Bauvorhaben der Bundeswehr sowie die zügige Bildung einer strategischen Liegenschaftsre- serve einschließlich deren Betrieb ermöglichen sollen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw - IBG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw - IBG...
    • Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 25.06.2026
    • Beschreibung: Die Wasserschutzgebiete in Deutschland sind durch den o. g. Referentenentwurf dahingehend betroffen, dass der Schutzzweck, hier Grundwasserschutz durch die Beschleunigung geschmälert werden könnte. Die Interessenswahrnehmung bezieht sich auf die Berücksichtigung der Wasserschutzgebiete. (öffentliche Wasserversorgung z. B. in Niedersachen zu 85 % aus Grundwasser)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw - IBG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw-IBG...
    • Angegeben von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 29.06.2026
    • Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretung ist die Verankerung einer bundesgesetzlichen Klarstellung der Verkehrssicherungspflichten und Haftungsregeln für naturbedingte Gefahren im Bundeswaldgesetz (BWaldG). Konkret soll die im Rahmen des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw-IBG) geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes dahingehend beeinflusst werden, dass der Gemeingebrauch des Waldes ausdrücklich gesetzlich „auf eigene Gefahr“ geregelt wird. Ziel ist die Übertragung der bestehenden Haftungsregelung aus Paragraf 60 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in das Waldrecht, um eine einheitliche Rechtslage für Wald und freie Natur zu schaffen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw-IBG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundeswehr- Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw-IBG...
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