Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606290053 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Haftungsklarstellung (Verkehrssicherungspflicht) im Wald im Rahmen des Bundeswaldgesetzes / Bw-IBG-Novelle

Das Ziel der Interessenvertretung ist die Verankerung einer bundesgesetzlichen Klarstellung der Verkehrssicherungspflichten und Haftungsregeln für naturbedingte Gefahren im Bundeswaldgesetz (BWaldG). Konkret soll die im Rahmen des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes (Bw-IBG) geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes dahingehend beeinflusst werden, dass der Gemeingebrauch des Waldes ausdrücklich gesetzlich „auf eigene Gefahr“ geregelt wird. Ziel ist die Übertragung der bestehenden Haftungsregelung aus Paragraf 60 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in das Waldrecht, um eine einheitliche Rechtslage für Wald und freie Natur zu schaffen.

Bereitgestellt von:
ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie (R003369) am 29.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.06.2026 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw-IBG) Datum des Referentenentwurfs: 10.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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