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115 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflBG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (115)

    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2025
    • Beschreibung: Der bpa fordert eine ideologiefreie Evaluierung des gesamten Pflegeberufere-formgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher Grundlage. Dabei müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Ausbildungszahlen im Bereich der Altenpflege und die pflegerische Versorgungssicherheit in Deutschland in den Blick genommen werden. Aus Sicht des bpa haben sich die in das Pflegeberufereformgesetz gesetzten Hoffnungen und die Erwartungen an die eingeführte generalistische Pflegeausbildung nicht erfüllt. Es bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung des gesamten PflBG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegeberufereformgesetzes (PflBG) auf wissenschaftlicher..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es in § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Gesetzesänderung vor. § 68 PflBG wird um einen neuen Absatz...
    • Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zur Pflegeausbildung nach PflBG 17.04.2024, 10.30 – 12.00..., ...bspw. im Rahmen von § 9 PflBG, wobei die bisherigen ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 PflBG hierfür gelten. Es ..., ... (vgl. hierzu auch § 14 PflBG nach § 63 Absatz 3c oder..., ...Modellvorhaben gemäß § 14 PflBG weiter verfahren wird....
    • Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
    • Beschreibung: Schnelle Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeberufes mit 12-monatiger Ausbildung, der modular in die 3-jährige Pflegeausbildung nach PflBG passt und durch eine Zwischenprüfung einen eigenständigen Berufabschluss ermöglicht. Möglichst vollständige Anrechnung der Ausbildungsinhalte in beide Richtungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG)
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie befürwortet die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als Heilberuf mit klar definierten Kompetenzen zur Entlastung der Pflegefachpersonen, insbesondere im ambulanten Bereich. Zentrales Anliegen ist, Pflegefachassistenz eng am Grundsatz „Reha vor Pflege“ auszurichten und die geriatrische Rehabilitation zu stärken. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG und PflBG vollwertig als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um Ausbildungskapazitäten zu erweitern und frühzeitig qualifiziertes Personal für die Rehabilitation zu gewinnen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) notwendig. Für den ..., .... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
    • Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die aus..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann nach..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...zweijähriger Ausbildungs-zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...drei-jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...mit der Ausbildung nach PflBG, aus folgendem Grund weiteren..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
  • Pflegeassistenzeinführungsgesetz

    Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
    • Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 15.08.2024
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie befürwortet eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung mit klar profiliertem Berufsbild der Pflegeassistenzperson und Ablehnung einer bloßen Pflegehilfeausbildung ohne heilberufliche Qualifikation. Zur Entlastung der Pflegefachpersonen fordert er die Möglichkeit zur Delegation klar definierter Tätigkeiten an Pflegeassistenzkräfte sowie die Stärkung geriatrischer Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“. Zentral ist die gesetzliche Anerkennung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als gleichrangige Träger der praktischen Ausbildung nach PflAssEinfG und PflBG, um zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen und qualifiziertes Personal frühzeitig zu binden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... Für den § 7 Abs. 1 PflBG wird folgende Ergänzung...
    • Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 28.05.2024
    • Beschreibung: In § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Pflegeberufegesetz sind sehr restriktive Vorgaben des Bundes zu der Qualifikation der Lehrkräfte und der Schulleitungen, die an Pflegeschulen tätig werden dürfen, zu finden. Eine entsprechende Ausbildung derartiger Lehrkräfte erfolgt jedoch bundesweit in einem viel zu kleinen Maßstab. Bei einem Fortbestehen der o.g. Regelungen und bei einem Verzicht auf einen deutlichen bundesweiten Ausbau der Hochschulangebote zur Ausbildung der Pflege-Lehrkräfte werden in der Zukunft viele Pflegeschulen aufgrund des fehlenden Personals ihre Einrichtungen schließen müssen. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für das Vorsehen von dauerhaften Ausnahmen von den Vorgaben von § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 PflBG ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...dem Pflegeberufegesetz (PflBG), dem Pflegestudiumstärkungsgesetz..., ...geschaffen werden (§4a und 14a PflBG sowie §15a und 73d SGB..., ...beruflichen Bildung (§14a PflBG und §73d Abs.1 Nr.3 SGB..., ...Heilkundeausübung (§14a PflBG) ist die berufliche Aus..., ...vorbehaltenen Aufgaben (§4 PflBG) und nun insbesondere ..., ...Heilkundebefähigung (§4a PflBG) und -übertragung (§73d...
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