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23 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BeurkG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (23)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 241/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
      2. BT-Drs. 20/11849 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Beurkundungsgesetzes (BeurkG) a) Änderung des § 13..., ... der §§ 13a, 13 b, 13c BeurkG Der DAV teilt die Auffassung..., .... b) Änderung § 14 BeurkG Dass auf Karten, Zeichnungen..., ...c) Einführung des § 31 BeurkG Auch seitens des DAV ..., ... d) Einführung von 40b BeurkG Die Bedenken, dass bei..., ... und Erweiterungen des BeurkG geben keinen Anlass zu...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen die mit der Petition geforderte Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Protokollierung notarieller Erst- und Eingangsberatungen sowie zur verbindlichen schriftlichen Kostenvorschau aus. In seiner Stellungnahme verweist der DAV auf bestehende gesetzliche Regelungen in §§ 1, 14 BNotO, § 17 BeurkG und § 95 GNotKG sowie auf die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem notariellen Amtsverständnis.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Amtspflichten zu wahren hat (§ 17 BeurkG). In vielen Fällen wäre...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
    • Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
    • Beschreibung: Beurkundungen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation mit mehr Beteiligten (nämlich D & Ü) und entsprechender Übermittlung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt, D & Ü in die Kommunikationsplattform eingebunden werden und die digitale Bestätigung ("Beglaubigung") von Übersetzungen kompatibel sind; dass bei Online-Beurkundungen Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 372/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
      2. BT-Drs. 21/1505 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Absatz 4, 5, § 13b Absatz 1 BeurkG-E) Es ist zwingend erforderlich..., ...Nummer 8 (Änderung des § 16 BeurkG-E) Wir begrüßen den Verweis...
    • Angegeben von: Deutscher Notarverein am 04.09.2026
    • Beschreibung: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Erweiterungen der notariellen Online-Verfahren erfolgen mit Augenmaß, berücksichtigen die unterschiedlichen Schutz- und Belehrungszwecke der betroffenen Formvorschriften und knüpfen an die bereits bewährten Erfahrungen mit den seit 2022 bestehenden Online-Verfahren an. Bei aller Zustimmung zur nun vorgesehenen – in diesem Maße zweckmäßigen – Ausweitung möchten der Deutsche Notarverein zu bedenken geben, dass die Einführung und Fortentwicklung notarieller Online-Verfahren weiterhin nur mit Augenmaß erfolgen darf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4782 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Online-Verfahren nach §§ 16a bis 16e BeurkG erhebliche Zeit- und Kostenvorteile..., ...§§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 47 BeurkG. II. Vollmachten zur..., ...Videokommunikation nach §§ 16a bis 16e BeurkG erfolgen kann. Die Öffnung..., ...insbesondere nach § 17 BeurkG, im Online-Verfahren uneingeschränkt..., ...erfüllen. Gemäß § 17 BeurkG soll der Notar „den Willen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beurkundungsgesetzes (§ 20b BeurkG) ist Folge des erweiterten...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
    • Beschreibung: Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren durch punktuelle Gesetzesanpassungen, die ohne tiefere Eingriffe in das bestehende Regelungsgefüge kurzfristig umsetzbar wären; im Einzelnen Entlastung der Nachlassgerichte bei Erbausschlagungen durch stärkere Einbindung der Notariate, Reduzierung des Ermittlungsaufwandes der Nachlassgerichte bei Testamentseröffnung, Beschleunigung der Erteilung von Erbscheinen in unstreitigen Fällen sowie eine schnellere Verfügbarkeit von Informationen und Nachweisen für Beteiligte und Gerichte durch das „Once Only“ Prinzip und flächendeckende Digitalisierung der Nachlassakten sowie Gewährung elektronischer Akteneinsicht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gebracht (§ 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG) sowie erbfolgerelevante..., ...werden (§ 34a Abs. 3 S. 2 BeurkG), hätte er Erbausschlagungen...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Videokommunikation gemäß §§ 16a bis 16e BeurkG erfolgen.“ Dieser Wortlaut...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...indem nach § 17 Abs. 1 BeurkG bei der Beurkundung von..., ...Zwecke verfolgt werden (§ 3 BeurkG; § 14 Abs. 2 BNotO). ...
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