Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (51)
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) zielt darauf ab, ein flächendeckendes Apothekennetz auch auf dem Land zu erhalten und die Gründung neuer Filial- sowie Zweigapotheken zu erleichtern. Die Reform soll Bürokratie abbauen und mehr Flexibilität ermöglichen. Zweigapotheken sollen in unterversorgten Regionen den Zugang zu Arzneien sichern. Apotheken sollen künftig ihre Öffnungszeiten flexibler handhaben und um bis zu knapp 20 Stunden pro Woche reduzieren dürfen. Zudem sollen sie deutlich mehr Impfungen und Tests anbieten. Die Apothekenleitung muss nur noch acht Stunden pro Woche vor Ort sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz ApoRG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Durch den vorliegenden Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz - ApoRG ergeben sich folgende Änderungen die im Detail abzulehnen sind, oder geändert werden sollten: - In der In-Vitro-Labordiagnostik soll hierzu der § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert werden, dass durch Aufhebung des Arztvorbehaltes den Apotheken die Durchführung patientennaher Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus ermöglicht wird. Dies ist auch in Bezug zur nicht Gewährleistung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zum den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250, sowie der Biostoffverordnung (BioStoffV) abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz - ApoRG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesundheit für ein Apotheken-Reformgesetz (Apotheken-Reformgesetz..., ...Einleitung Das Apotheken-Reformgesetz hat nach dem Entwurfstext...
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Apotheken-Reformgesetz
Aktiv vom 24.07.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...strukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) Apotheken-Reformgesetz..., ...Apothekenmarkt 12 Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 3 ..., ...Gesundheitsversorgung darstellt. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 4 ..., ...Abgabe erzeugen. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 5 ..., ...wichtige Fälle. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 6 ..., ...anwesend sein. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 7 ..., ...zu streichen. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 8 ..., ...Änderungsbedarf). Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 9 ..., ...Änderungsbedarf). Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 10 ..., ...Vergütung zu finden. Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 11 ..., ...nicht gedeckelte Apotheken-Reformgesetz 06 | 2024 12 ...
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Apotheken-Reformgesetz
Aktiv vom 17.07.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplante Apotheken-Reform insbesondere mit Blick auf die geplante Strukturreform, der Flexibilisierung der Anforderungen etwa an Gründung einer Zweigapotheke und Entbürokratisierung – all dies mit dem Ziel, die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Kritik gibt es im Detail bei der geplanten Honorarreform, da diese nicht zu GKV-Mehrausgaben führen sollte.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...APOTHEKEN-STRUKTURREFORM (APOTHEKEN-REFORMGESETZ APORG) STAND ...
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Apotheken-Reformgesetz
Aktiv vom 08.08.2024 bis 05.06.2025
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Der aktuelle Gesetzentwurf vernachlässige die Notwendigkeit praktikabler Lösungen für die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung für Betriebsärzte. Derzeit können diese nicht am Beschaffungsweg über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) partizipieren. Damit fehlten für die Betriebsärzt:innen nach wie vor Lösungen zur vereinfachten Impfstoffbeschaffung und Abrechnung, wie in § 132e SGB V, gefordert. Da die Beschaffung und Bevorratung von Impfstoffen insbesondere bei selbstständigen Betriebsärzten auf eigenes wirtschaftliches Risko erfolgt und die GKV hier den Apothekeneinkaufspreis zzgl. 3% Zuschlag vergüten, lehnt die DGAUM die im Gesetzesentwurf geplante Herabsetzung des Zuschlages ab und forderten eine Ausnahmeregelung für Betriebsärzt:innen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Impfmöglichkeiten in Apotheken werden für eine Erhöhung der Impfquoten bei bestimmten impfpräventablen Erkrankungen erweitert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen e.V. - (BVpta e.V.) am 18.06.2024
- Beschreibung: Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken ist derzeit grundsätzlich und flächendeckend sichergestellt werden. Mehr Kompetenzen im PTA-Beruf durch anerkannte Weiterqualifizierung und somit eine zeitweise Vertretungsbefugnis in den Apotheken. Arbeiten unter Verantwortung eines Apothekers.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf beinhaltet Reformen zur Vergütung und Struktur der Apotheken. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung (Demografie) sowie den damit verbundenen Herausforderungen muss mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht Pharma Deutschlands bleibt es für eine umfassende und sichere Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland unerlässlich, dass diese durch Apotheken mit Apothekern erfolgt. Pharma Deutschland setzt sich für ein niedrigschwelliges Impfangebot in der Apotheke ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) Stand...
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Veränderungen bei Vorgaben zur Apothekenstruktur (mehr Filialen/Zweigapotheken, Apothekenfilialen können von PTAs geleitet werden ohne dass ein Apotheker*in vor Ort sein muß), Einführung von Telepharmazie, Veränderung in der Apothekervergütung (nur Umverteilung zwischen Fixzuschlag und preisabhängigem Aufschlag und Rückführung des Krankenkassenabschlags auf das Niveau von vor 2023, Wiedereinführung von Skontiregelungen und künftige Honorarverhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband) . Wir wehren uns gegen das Vorhaben, dass Apotheken künftig auch betrieben werden dürfen, ohne dass ein Apotheker*in vor Ort ist, weil damit die Qualität der Arzneimittelversorgung maßgeblich beeinträchtigt wird. Keine Umverteilung anstelle einer Erhöhung des Honorars
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie e.V. (BÄMI e.V.) am 08.07.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des § 24 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird der dort enthaltene Arztvorbehalt in Bezug auf die Durchführung von patientennahen Schnelltests (auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus) in Apotheken aufgehoben. Diese Änderung des Arztvorbehalts ist abzulehnen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):