Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: argenx Germany GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Politische Begleitung einer Reform des AMNOG im Bereich der chronischen Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich verlässlicher Rahmenbedingungen und einer Ausrichtung des AMNOG an der Versorgungsrealität. Hierfür muss das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Alexion Pharma Germany GmbH am 24.06.2025
- Beschreibung: Die bewährten Regelungen rund um die Orphan Drugs im AMNOG sind kein „Privileg“, sondern sachlich begründet und notwendig (vgl. Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Drucksache 20/11634, Bundestagsdebatte vom 05.12.2024). Die bayerische Staatsregierung hat sich im Jahr 2024 anlässlich des bayerischen Pharmadialogs ebenfalls für die Sicherstellung Zugangs zu Orphan Drugs ausgesprochen. Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen ist gesundheitspolitisch essenziell. Die Einführung der europäischen Orphan-Drug-Verordnung sowie ihre Berücksichtigung im AMNOG haben dazu beigetragen, dass Deutschland eine führende Rolle in der Versorgung mit Orphan Drugs einnimmt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FamiCord AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Klarstellung der rechtlichen Einordnung von Stammzellen und Nabelschnurblut als Gewebe und nicht als Arzneimittel. Die Einlagerung zur zukünftigen therapeutischen Nutzung soll als medizinische Gewebedienstleistung der Gesundheitsvorsorge eingeordnet werden. Vor dem Hintergrund europäischer Regelungen (SoHO) und des EU-Pharmapakets soll eine konsistente Einordnung im deutschen Rechtsrahmen unterstützt werden, unter Berücksichtigung bestehender Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Zudem wird angestrebt, Beratung und Einlagerung stärker in die gesundheitliche Vorsorge, insbesondere die Schwangerschaftsvorsorge, zu integrieren. Eine solche Klarstellung kann langfristig die Grundlage für steuerliche Bewertungen bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):