Regelungsvorhaben

Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026

Beschreibung:
Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608120021 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

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