Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608120021 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht

Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 13.08.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 12.08.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

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