Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608120021
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht
Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.
Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
13.08.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.08.2026 an:
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]