Regelungsvorhaben

Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026

Beschreibung:
Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608120020 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.08.2026 an:

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