Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2608120020
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.
Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
13.08.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]