Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt den Entwurf, hält aber zusätzliche Reformschritte für notwendig.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 11.08.2026

Beschreibung:
Der DAV unterstützt den Gesetzentwurf zur Reformierung der Strafverfolgungsentschädigung. Insbesondere begrüßt der DAV die Anhebung der Haftentschädigungspauschale und den Ausschluss der Anrechnung von ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung. Auch die Erleichterungen für das Entschädigungsverfahren und den Anspruch auf Bekanntmachung der Aufhebung des früheren Urteils unterstützt er. Der DAV bedauert aber, dass der Entwurf keine kostenlose anwaltliche Erstberatung im sogenannten Betragsverfahren vorsieht. Er setzt sich auch weiterhin für Beweiserleichterungen im Betragsverfahren sowie die Bestellung eines Helfers für Justizopfer ein. Zudem hält der DAV einen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche für wichtig.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reformierung der Strafverfolgungsentschädigung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.07.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608110008 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern