Regelungsvorhaben

Zuordnung von zellulosebasierten Getränkezubereitungshilfen zur Bioabfallsammlung

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 28.06.2026

Beschreibung:
Getränkezubereitungshilfen (auch zellulosebasierte wie insbesondere Tee- und Kaffeebeutel und - pads) sind ab dem 12.08.2026 als Verpackungen anzusehen. Das VerpackDG-E muss daher um Regelungen ergänzt werden, dass zellulosebasierte Getränkezubereitungshilfen weiterhin der gemeinsamen Sammlung mit anderen Bioabfällen zugeführt werden müssen. Schließlich ist im VerpackDG-E eine Regelung zu ergänzen, wonach die Systeme den öffentlichrechtlichenEntsorgungsträgern diejenigen Kosten zu erstatten haben,

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606260144 (PDF - 53 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.04.2026 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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