Regelungsvorhaben
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
05.06.2026
Beschreibung:
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.05.2026 Federführendes Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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SG2606050031 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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