Regelungsvorhaben

BOpfBeG: nicht nur für Terroropfer. Fachlich qualifizierte Begleitung u. starke, bundesweit gleichwertige Struktur mit Hauptamtlichen nötig

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897) am 30.04.2026

Beschreibung:
Auch bei Amoktaten und anderen zielgerichteten Gewalttaten sollte das Gesetz greifen. Es sollten Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Feuerwehr, technischen Hilfsdiensten, Polizei und weiteren, die am Schadensort tätig oder mit den Ausmaßen des Ereignisses in direktem Kontakt stehen, ausdrücklich Berücksichtigung finden. Für eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es auch einer hauptamtlichen Struktur mit klar definierten Personalstamm. Die Unterstützung von Betroffenen schwerer Gewaltereignisse verlangt differenzierte psychologische, psychosoziale und juristische Expertise.Es sollten verbindl. Anforderungen an Fachlichkeit und Qualifikation gesetzlich verankert werden. Es ist eine fachlich gleichwertige Struktur auf Bundesebene erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604300013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2026 an:

      • Bundesregierung

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