Regelungsvorhaben
Auskömmliche Finanzierung von Geburtshilfe, Hebammen und Prävention durch GKV sichern
Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
27.04.2026
Beschreibung:
Mit den geplanten Sparvorhaben ist die Zukunft der Hebammenhilfe im klinischen und im ambulanten Sektor stark gefährdet. Zentrale Forderungen:
1. Die ausschließliche Bindung der Vertragsverhandlungen an die Grundlohnrate sowie die Absenkung um 1% trifft Hebammen doppelt schwer und sollte gestrichen werden.
2. Die Deckelung des Pflegebudgets würde speziell in der klinischen Geburtshilfe zu einem massiven Qualitätsabbau führen und sollte gestrichen werden.
Hebammenarbeit ist kein Kostentreiber, sondern gesundheitsökonomisch extrem kosteneffizient. Potentiale im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention sollten genutzt werden. Vulnerable Gruppen werden im Vorhaben überproportional belastet, Maßnahmen zur Einkommenssteigerung des GKV ausgespart. Nachbesserungen sind erforderlich.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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