Regelungsvorhaben

Der DAV begrüßt den Entwurf einer Gerichtskommunikationshilfenverordnung und macht Anregungen zu einzelnen Regelungen.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.03.2026

Beschreibung:
Der DAV begrüßt das Verordnungsziel. Er regt einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, und die Ausgestaltung der Hinzuziehung einer Vertrauensperson als Ergänzung statt Alternative zu anderen Kommunikationsmitteln. Der DAV schlägt zudem vor, dass die Schwelle für die Zurückweisung einer gewählten Kommunikationshilfe erhöht wird und eine Zurückweisung in Textform zu begründen ist. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. In den Fällen einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugang orientiert sein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung) Datum des Referentenentwurfs: 11.02.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200019 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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